Italien schafft Quarantäne für Deutsche ab

Italien erlaubt seit dem 7. Januar wieder aus mehreren Ländern die Einreise ohne Quarantäne. Zu diesen zählt auch Deutschland. Von einreisenden Personen wird jedoch ein negativer Corona-Test gefordert, der höchstens 48 Stunden alt ist.
Als Testmethoden erkennt Italien neben dem üblichen PCR-Test auch die preisgünstigeren Antigen-Schnelltests an. Wer bei der Einreise kein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, muss sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Alle Einreisenden müssen zudem ihre Ankunft in Italien beim für den Aufenthaltsort zuständigen Gesundheitsamt melden. Bereits beim Einstieg in das Transportmittel – egal ob Flugzeug, Fähre, Bus oder Bahn – muss dem Beförderungsmittel eine ausgefüllte Einreiseerklärung übergeben werden. Die Transportunternehmen sind außerdem verpflichtet, die Körpertemperatur der Passagiere zu messen und einen Mindestabstand von einem Meter sicherzustellen. Die gelockerten Einreiseregeln gelten für alle Länder, die Italien auf der sogenannten „C-Liste“ führt. Neben Deutschland stehen darauf alle weiteren Länder der EU.
 
Strenge Einreisebestimmungen der Feiertage enden
 
Die neuen Bestimmungen beenden die strikten Einreiseregeln, welche Italien über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel eingeführt hatte. Zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 mussten sich alle Einreisenden aus dem Ausland in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ausnahmen bildeten nur Einreisen aus triftigen Gründen, beispielsweise zu beruflichen Zwecken. Es war nicht möglich, die Isolationszeit durch einen Corona-Test vorzeitig zu beenden.
 
Beschränkungen im Land noch bis 15. Januar

Indes gelten die Corona-Maßnahmen innerhalb Italiens weiterhin, eine aktualisierte Verordnung wird zum 15. Januar 2021 erwartet. Bis dahin herrscht im ganzen Land eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Die Reisefreiheit zwischen den einzelnen Provinzen ist stark eingeschränkt. Museen, Kinos und Wellnesseinrichtungen sind geschlossen. Im öffentlichen Raum herrscht eine generelle Maskenpflicht für alle Personen ab sechs Jahren, Verstöße können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Zudem gilt ein Mindestabstandsgebot von einem bis zwei Metern.