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Italien: Testpflicht bei Einreise auch für Geimpfte

München, 15.12.2021 | 10:50 | soe

Italien führt strengere Einreisebestimmungen für Reisende aus anderen EU-Staaten ein. Ab dem 16. Dezember müssen demzufolge auch deutsche Urlauberinnen und Urlauber bei der Reise nach Italien einen negativen Corona-Test vorweisen, selbst wenn sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von ihm genesen sind. Für ungeimpfte Reisende greift zudem wieder eine Quarantänepflicht.


Italien: Rom Kolosseum
Italien verlangt ab dem 16. Dezember auch von geimpften und genesenen Reisenden aus Deutschland wieder einen Corona-Test bei der Einreise.
Die neue Regelung wurde von Gesundheitsminister Roberto Speranza per Dekret beschlossen und am Abend des 14. Dezember offiziell verkündet. Begründet wird der Schritt mit den ansteigenden Fallzahlen der neuen Omikron-Mutation des Coronavirus, die sich auch innerhalb Europas immer mehr verbreitet. In der Folge gilt ab morgen auch für vollständig Geimpfte und Genesene aus EU-Staaten, darunter Deutschland, wieder eine Testpflicht bei der Einreise nach Italien. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Zuvor hatte allein der Nachweis einer Impfung oder Genesung für den freien Grenzübertritt genügt. Das Ausfüllen eines digitalen Einreiseformulars bleibt weiterhin Pflicht.
 
PCR-Tests und Antigen-Schnelltests akzeptiert
 
Für den Nachweis einer negativen Testung auf das Coronavirus werden maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests sowie höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests anerkannt. Für Ungeimpfte wird die Einreise nach Italien noch etwas schwieriger: Sie müssen sich zusätzlich für fünf Tage in Quarantäne begeben und anschließend einen weiteren Corona-Test machen. Die neuen Einreisebestimmungen sollen zunächst bis zum 31. Januar 2022 in Kraft bleiben.
 
Corona-Lage in Italien
 
Italien begegnet mit der verschärften Regelung zum einen der Besorgnis über die neue Omikron-Mutation, zum anderen den seit Mitte Oktober wieder stetig ansteigenden Infektionszahlen im Land. Am 15. Dezember liegt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder bei 206,4; eine Woche zuvor waren es noch 175,2. Darüber hinaus wurde auch der corona-bedingte Notstand im Land verlängert, er gilt nun bis zum 31. März 2022. Der Notstandsstatus bildet die rechtliche Basis für spezielle Befugnisse für den Zivilschutz, mit dem auch die Verhängung und Anpassung der Corona-Maßnahmen einhergehen. Zuständig ist dafür in Italien der außerordentliche Kommissar für den Corona-Notfall Francesco Figliuolo, er koordiniert zudem die Impfkampagne des Landes.

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