Italien: Verlängerung der Maskenpflicht in Innenbereichen

Italien verlängert die Maskenpflicht in zahlreichen Innenbereichen mindestens bis Mitte Juni. Das kündigte Gesundheitsminister Roberto Speranza am Donnerstag an. In Restaurants muss ab dem 1. Mai jedoch kein Mund-Nase-Schutz mehr getragen werden, ebenso entfällt die Nachweispflicht mittels Green Pass.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in vielen öffentlichen Innenräumen wurde von der italienischen Regierung bis zum 15. Juni verlängert. Betroffen davon sind neben öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln sowie kulturellen Einrichtungen wie Kinos und Theatern auch alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dazu gehören unter anderem Sportwettkämpfe. Auch in Krankenhäusern, Schulen und Pflegeheimen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Zwar entfällt die Maskenpflicht in Restaurants am 1. Mai, das Gesundheitsministerium spricht jedoch weiterhin die Empfehlung aus, auch dort Mund und Nase zu bedecken. Gleiches gilt für Arbeitsstellen. Die Regierung ruft die Italienerinnen und Italiener weiterhin zu Vorsicht auf, die Pandemie sei „noch nicht vorbei“.
 
Green Pass entfällt
 
Im Gegensatz zur Maskenpflicht in zahlreichen Innenräumen wird der sogenannte Green Pass zum 1. Mai abgeschafft. Damit erfolgt bis zum 30. April der Nachweis über erhaltene Corona-Impfungen, die Genesung von COVID-19 oder Negativtests auf die Krankheit. Derzeit ist der Green Pass noch notwendig, um viele öffentliche Orte zu betreten. Ab Mai können jedoch alle Personen ohne Nachweis in Restaurants oder Bars bewirtet werden, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen, Wellnesseinrichtungen nutzen oder in Fitnessstudios trainieren. Zudem dürfen auch Transportmittel im Fernverkehr ohne Corona-Nachweis genutzt werden. Lediglich in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen müssen noch bis Jahresende Nachweis Impf-, Test- oder Genesungsnachweise erbracht werden.
 
Einreise nach Italien
 
Für die Einreise nach Italien aus Deutschland gilt nach wie vor die 3G-Nachweispflicht. Diese kann entweder über ein digitales oder ausgedrucktes Zertifikat, das von einem EU- oder Schengen-Staat ausgestellt wurde, erfolgen. Genesungszertifikate dürfen maximal sechs Monate alt sein, doppelte Impfungen werden neun Monate lang akzeptiert. Impfzertifikate von geboosterten Reisenden gelten ohne Zeitbegrenzung. PCR-Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden sein, Antigentests laufen nach 48 Stunden ab. Alle Einreisenden sind zudem dazu verpflichtet, ein digitales Einreiseformular auszufüllen. In Italien sind derzeit knapp 80 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen COVID-19 geimpft, etwas mehr als 65 Prozent haben zudem einen Booster erhalten. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt derzeit bei knapp 700 und ist somit etwas niedriger als in Deutschland.