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Italien verschärft Corona-Maßnahmen

München, 23.07.2021 | 10:01 | cge

Italien verschärft aufgrund steigender Infektionszahlen die Corona-Maßnahmen wieder. Ab dem 6. August 2021 soll daher der Grüne Pass eingeführt werden. Mit diesem wird unter anderem der Zutritt zu Innenräumen von Restaurants und Freizeiteinrichtungen geregelt.


Italien: Gardasee, Riva del Garda
Italien verschärft die Corona-Maßnahmen wieder.
In Italien sind die Infektionszahlen zuletzt stark angestiegen. Besonders betroffen sind die Hauptstadt Rom, die Inseln Sizilien und Sardinien sowie die Region Venetien. Als Konsequenz greift die Regierung Italiens nun wieder zu härteren Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wer ab dem 6. August 2021 Innenräume von Restaurants und Bars besuchen möchte, benötigt hierfür den Grünen Pass. Dieser gibt Auskunft darüber, ob eine Person bereits gegen das Coronavirus geimpft wurde, innerhalb der letzten sechs Monate davon genesen ist oder in den vergangenen 48 Stunden negativ getestet wurde. Ausgestellt werden soll dieser bereits nach der ersten Impfung. Außenterrassen gastronomischer Betriebe dürfen weiterhin ohne den Pass besucht werden.
 
Freizeiteinrichtungen ebenfalls nur mit Grünem Pass zugänglich
 
Neben Restaurants und Bars soll der Grüne Pass auch als Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen gelten. Darunter zählen Großveranstaltungen, wie Konzerte und Fußballspiele, sowie weiterhin der Besuch von Museen und Theatern. Auch der Zutritt zu Schwimmbädern und Fitnessstudios ist dann nur noch mit Grünem Pass erlaubt. An Messen und Kongressen darf ebenfalls nur mit Nachweis teilgenommen werden. Weiterhin generell geschlossen bleiben Diskotheken.
 
Einreise nach Italien
 
Die Einreise aus Deutschland nach Italien ist grundsätzlich ohne Quarantäne möglich. Wer nach Italien einreisen möchte, muss sich zunächst über ein Online-Formular anmelden. Nötig wird bei der Einreise außerdem die Vorlage des COVID-Zertifikats der Europäischen Union. Mit diesem können Reisende nachweisen, dass sie entweder bereits vom Coronavirus genesen sind, eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben oder ein maximal 48 Stunden altes, negatives Testergebnis besitzen.

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