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Japan und Sri Lanka werden Hochrisikogebiete

München, 03.09.2021 | 15:17 | soe

Das Robert Koch-Institut hat mit Wirkung zum 5. September wieder mehrere Länder der Welt auf seine Liste der Corona-Hochrisikogebiete ergänzt. In dieser Woche trifft es neben Sri Lanka und Guatemala auch Japan, wo aktuell noch die Paralympischen Spiele ausgetragen werden. Klassische Urlaubsländer sind von der jüngsten Aktualisierung nicht betroffen.


Japan: Miyajima, Itsukushima Floating Shrine, Torii Tor
Japan gilt ab dem 5. September als Corona-Hochrisikogebiet.
Ab dem kommenden Sonntag gilt der Golfstaat Kuwait aus deutscher Sicht nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet. Er ist in dieser Woche jedoch das einzige Land, welches eine Herabstufung durch das RKI erfährt. Neu auf der Liste der Hochrisikogebiete finden sich Serbien, Guatemala und Aserbaidschan wieder, außerdem die Palästinensischen Gebiete. Auch Sri Lanka im Indischen Ozean wird aufgrund der angespannten Pandemielage neu als Hochrisikogebiet eingestuft. Neue Virusvariantengebiete wurden in dieser Woche nicht benannt.
 
Japan ist Hochrisikogebiet
 
Mit Japan trifft es den diesjährigen Austragungsort der Olympischen und Paralympischen Spiele, letztere enden offiziell am 5. September. Der fernöstliche Inselstaat hat jedoch ohnehin ein Einreiseverbot für Deutsche erlassen, da die Bundesrepublik als Corona-Hochrisikogebiet angesehen wird. Einreisen aus Deutschland nach Japan zu touristischen Zwecken sind deshalb nicht möglich. Japan verzeichnet seit Beginn der Olympischen Spiele Mitte Juli stark ansteigende Inzidenzwerte, aktuell liegt der Sieben-Tage-Wert bei 107,7.
 
Albanien mit verschärften Reisebedingungen
 
Auch Albanien landet neu auf der RKI-Liste der Hochrisikogebiete. Damit greift bei der Einreise nach Deutschland eine grundsätzliche Quarantänepflicht von zehn Tagen, die mit einem Impf- oder Genesungsnachweis von Beginn an umgangen beziehungswiese durch einen negativen Corona-Test nach fünf Tagen verkürzt werden kann. Reisende müssen jedoch ab dem 6. September auch bei der Einreise nach Albanien verschärfte Regelungen beachten. Dort tritt zu diesem Datum eine Nachweispflicht gemäß der „3G-Regel“ beim Grenzübertritt in Kraft.

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