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Kanada verlangt PCR-Test bei Einreise

München, 31.12.2020 | 09:43 | sei

Kanada fordert künftig von allen Personen, die per Flugzeug einreisen, einen negativen PCR-Test. Dieser darf maximal 72 Stunden alt sein und muss noch vor dem Einsteigen ins Flugzeug vorgelegt werden. Es gilt weiterhin eine grundsätzliche Einreisesperre für ausländische Staatsbürger nach Kanada, die nur wenige Ausnahmen zulässt.


kanada alberta
Kanada verlangt von Einreisenden künftig einen negativen PCR-Test.
Die kanadische Regierung gab die neue Maßnahme am 30. Dezember bekannt, nannte jedoch kein genaues Startdatum für die PCR-Testpflicht. Laut dem kanadischen Sicherheitsminister Bill Blair sei die Forderung eines Corona-Testbescheids jedoch nicht als Ersatz für die obligatorische Quarantäne bei der Einreise nach Kanada gedacht. Demnach müssen sich einreisende Personen weiterhin für 14 Tage isolieren, auch wenn sie den negativen PCR-Test vorweisen können. Kontrollen der neuen Regelungen sollen an den kanadischen Flughäfen durch Grenzbeamte erfolgen. Begründet wird der Schritt mit der anhaltenden Einschleppung von Infektionsfällen aus dem Ausland. So hätten nach offiziellen Angaben zwei Prozent aller Corona-Fälle ihren Ursprung in Einreisen aus Übersee.
 
Einreise nur für wenige ausländische Staatsbürger erlaubt
 
Kanada verbietet Ausländern grundsätzlich die Einreise. Ausgenommen sind davon lediglich Personen mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung sowie deren engste Angehörige, Diplomaten und die Besatzung von Flugzeugen. In der Regel muss der Sonderstatus bereits beim Boarding durch aussagekräftige Dokumente nachgewiesen werden. Kanadische Staatsangehörige dürfen aus- und einreisen, sind jedoch durch die Regierung aufgerufen, nicht notwendige Reisen zu unterlassen. Auch für sie gilt die 14-tägige Quarantänepflicht bei der Rückkehr nach Kanada. Transitreisende benötigen eine elektronische Reisegenehmigung, die bereits vor der Buchung des Fluges beantragt werden sollte. Aus deutscher Sicht gilt der nordamerikanische Staat als Corona-Risikogebiet, es besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

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