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Kanaren: Antigen-Schnelltest für Einreise ab 10. Dezember möglicherweise anerkannt

München, 11.12.2020 | 11:12 | soe

Seit dem 10. Dezember benötigen Urlauber aus Deutschland keinen PCR-Test mehr für die Einreise auf die Kanarischen Inseln - jedenfalls nach dem Willen der kanarischen Behörden. Die lokale Regierung der Kanaren hat nach einem Bericht der Fuerteventurazeitung am 9. Dezember per Dekret beschlossen, auch die Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus wieder anzuerkennen. Damit setzen sich die Behörden des Archipels jedoch der spanischen Zentralregierung entgegen, die weiterhin einen PCR-Test oder seit kurzem alternativ einen TMA-Test fordert.


Kanarische Inseln: La Graciosa
Die Kanaren wollen ab dem 10. Dezember im Alleingang Antigen-Schnelltests für die Einreise anerkennen.
UPDATE 10. Dezember 2020 um 12:30 Uhr

Die spanische Zentralregierung hat am 10. Dezember die Einreisebestimmungen für Reisende aus Corona-Risikoländern aktualisiert. Demnach werden ab sofort für ganz Spanien neben den PCR-Tests auch sogenannte TMA-Tests (Transcription Mediated Amplification-Tests) anerkannt, die nicht älter als 72 Stunden sind. Diese sind preisgünstiger und etwas schneller als die PCR-Tests, es handelt sich jedoch nicht um Antigen-Schnelltests. Damit stehen die Regelungen der Zentralregierung weiterhin dem Beschluss der Lokalregierung der Kanaren entgegen. Noch ist nicht geklärt, an welcher Regelung sich Fluglinien und die Beamten der kanarischen Flughäfen orientieren. Mit einem negativen PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, sind Kanaren-Reisende vorerst auf der sicheren Seite.

Originalmeldung vom 10. Dezember 2020 um 8:10 Uhr

Im Alleingang erlauben die Kanarischen Inseln ab sofort Touristen aus Corona-Risikogebieten die Einreise, ohne dass diese einen negativen PCR-Testbescheid vorlegen müssen. Stattdessen werden auch Antigen-Schnelltests wieder anerkannt, zusätzlich erfolgt eine Gesundheitskontrolle bei der Einreise. Dabei muss auf einem speziell für die Kanaren ausgefertigten Einreiseformular eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, die persönliche Daten, den Reisegrund sowie die Adresse der Unterkunft auf den Kanaren beinhaltet. Zudem werden Einreisende optisch und per kontaktloser Messung der Körpertemperatur auf eventuelle Symptome einer Corona-Infektion überprüft.
 
Antigen-Tests wieder akzeptiert
 
Ein negatives Corona-Testergebnis ist weiterhin erforderlich, sofern der Einreisende sich nicht in eine 14-tägige Selbstisolation begeben möchte. Dafür kann entweder ein maximal 72 Stunden alter Testbescheid mitgebracht oder der Test direkt nach der Ankunft am kanarischen Hafen oder Flughafen nachgeholt werden. PCR-Tests werden weiterhin anerkannt, zusätzlich aber auch Antigen-Schnelltests. Wichtig ist bei den Schnelltests, dass sie eine Spezifität von über 97 Prozent und eine Sensitivität von mehr als 80 Prozent haben sowie in einem EU-Land homologiert sind.
 
Kanaren erklären sich zur Ausnahme innerhalb Spaniens
 
Das kanarische Dekret räumt den darin enthaltenen Bestimmungen Vorrang vor den gesamtspanischen Regelungen ein. Bislang hat die spanische Zentralregierung noch nicht auf den Alleingang der Kanaren reagiert. Sie hatte mit Wirkung zum 23. November eine Regelung beschlossen, die für die Einreise nach Spanien aus Risikogebieten ausschließlich PCR-Tests anerkennt.

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