Kanaren: Gericht verbietet Einreise mit Antigen-Schnelltest

Das Tauziehen um die Anerkennung von Antigen-Schnelltests zur Einreise auf die Kanarischen Inseln hat ein Ende. Das spanische Verfassungsgericht entschied am 18. Dezember, dass ab sofort nur noch negative PCR- und TMA-Tests akzeptiert werden, wenn Personen aus Risikogebieten auf die Kanaren einreisen möchten. Damit hat sich die spanische Zentralregierung mit ihrem Verbot der Antigen-Schnelltests als Alternative durchgesetzt, wie die Fuerteventurazeitung und spanischsprachige Medien übereinstimmend berichten.
Nach einem Beschluss des Tribunal Constitucional, des spanischen Verfassungsgerichtes in Madrid, wurde das Dekret des kanarischen Präsidenten Ángel Víctor Torres außer Kraft gesetzt. Dieser hatte am 9. Dezember verfügt, dass Einreisende aus Risikogebieten neben dem üblichen PCR- oder einem TMA-Test alternativ auch mit einem negativen Antigen-Schnelltest die Kanarischen Inseln besuchen dürfen. Damit stellte er sich dem Willen der spanischen Zentralregierung entgegen, die sich an den Regelungen der EU orientiert und Antigen-Schnelltests bislang nicht für die Einreise anerkennt. Die Kanaren gehören zwar zu Spanien, beriefen sich bei ihrer Entscheidung allerdings auf ihren Autonomiestatus. In den darauffolgenden eineinhalb Wochen standen sich beide Regelungen widersprechend gegenüber, die meisten Reiseveranstalter empfahlen ihren Kunden weiterhin die PCR-Tests.
 
Kanaren sind wieder Risikogebiet
 
Wie viele deutsche Urlauber in nächster Zeit auf die Kanaren reisen werden, bleibt jedoch fraglich. Der Archipel gilt seit dem 20. Dezember aus Sicht des Robert Koch-Instituts wieder als Corona-Risikogebiet, das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung erlassen. Für Reise-Rückkehrer bedeutet die neue Einstufung, dass sie sich bei der Rückkehr nach Deutschland in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch ein negatives Testergebnis beendet werden.