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Kanaren: Gran Canaria auf Warnstufe 3 erhoben

München, 18.01.2021 | 10:50 | soe

Die Behörden der Kanaren haben die Infektionslage der einzelnen Inseln am 16. Januar erneut bewertet. Gemäß der neuen Einstufung erhält neben Lanzarote nun auch Gran Canaria die höchste Corona-Warnstufe 3. Leichte Entspannung verzeichnet jedoch der bisherige Hotspot Teneriffa, dort wurde die Warnstufe auf 2 herabgesetzt.


Las Palmas de Gran Canaria
Auf Gran Canaria gilt seit dem 18. Januar die Corona-Warnstufe 3.
Die neuen Einstufungen gelten seit dem 18. Januar um 0 Uhr und sollen zunächst 14 Tage lang in Kraft bleiben. Nach Aussage des kanarischen Gesundheitsministers Blas Trujillo wolle man Gran Canaria auf diese Weise davor bewahren, eine ähnliche Entwicklung wie Teneriffa zu durchlaufen. Die mit Warnstufe 3 einhergehenden Maßnahmen sollen den Pandemieverlauf eindämmen, bevor er außer Kontrolle gerät. Erst Ende letzter Woche war Lanzarote auf Corona-Warnstufe 3 angehoben worden, nachdem sich die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 280 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner gesteigert hatte. Noch zu Jahresbeginn hatte der Wert unter 50 gelegen, die Behörden vermuten als Grund für die negative Entwicklung die Familienzusammenkünfte während der zurückliegenden Feiertage.
 
Leichte Entspannung auf Teneriffa
 
Teneriffa wird seit Montag nur noch mit Warnstufe 2 geführt, nachdem die strengen Beschränkungen zu einem Abflachen der Infektionskurve beigetragen hatten. Damit beginnt die nächtliche Ausgangsperre auf der Insel erst um 23 Uhr, bei Zusammenkünften sind höchstens vier Teilnehmer aus unterschiedlichen Haushalten erlaubt. In Restaurants dürfen maximal vier Personen an einem Tisch bewirtet werden, die öffentlichen Verkehrsmittel müssen mit einer auf 50 Prozent reduzierten Kapazität verkehren.
 
Strengere Regeln auf Gran Canaria
 
Auf Gran Canaria verschärfen sich mit Warnstufe 3 seit dem 18. Januar die Corona-Bestimmungen: Die Ein- und Ausreise ist nur noch mit triftigem Grund erlaubt, touristische Aufenthalte zählen jedoch ausdrücklich dazu. Ab 22 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, außerdem dürfen sich zu jeder Zeit und sowohl in privaten wie auch in öffentlichen Räumen nur Personen des gleichen Hausstandes gemeinsam aufhalten. Restaurants und Bars müssen um 22 Uhr schließen.

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