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Kanaren: Gran Canaria sinkt auf Corona-Warnstufe 2

München, 10.09.2021 | 08:42 | soe

Auf den Kanaren entspannt sich die Corona-Lage weiter. Bei der wöchentlichen Neubewertung der Corona-Warnstufen hat der EZB-Rat der Inselgruppe am 9. September die Herabstufung von Gran Canaria auf Stufe 2 (Gelb) beschlossen, zuvor hatte die Insel Stufe 3 (Rot) inne. Alle anderen Kanareninseln verharren auf den gleichen Warnstufen wie in der Vorwoche.


Spanien: Gran Canaria Maspalomas
Gran Canaria steht seit dem 10. September auf Corona-Warnstufe 2.
Seit dem 10. September um 0 Uhr befindet sich Gran Canaria auf Corona-Warnlevel 2, wodurch einige Lockerungen in Kraft treten. So dürfen sich von nun an wieder bis zu acht nicht in einem Haushalt lebende Personen treffen und damit zwei mehr als auf Warnstufe Rot. Die gleiche Personenbegrenzung gilt auch auf Freisitzen von Restaurants. Diese dürfen ihre Innenräume ab sofort zu 50 statt nur zu 40 Prozent auslasten und unterliegen mit 2 Uhr nachts einer um eine Stunde verkürzten Sperrstunde. Museen, Ausstellungen und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen ist es gestattet, bis zu 50 Prozent der üblichen Besucherzahl zuzulassen und diese in Gruppen von bis zu sechs Personen zu empfangen.
 
Neues Corona-Gesetz seit 6. September
 
Die pandemiebedingten Beschränkungen auf den Kanarischen Inseln werden seit dem 6. September durch ein neues Gesetzesdekret geregelt. Es umfasst 28 Artikel und ersetzt die bisher im Verlauf der Pandemie entstandenen über 20 Einzelabkommen. Auf diese Weise soll die juristische Grundlage für den künftigen Umgang mit der Pandemie transparenter gestaltet werden. Für Urlauber und Einheimische änderte sich im Alltag durch das neue Gesetz jedoch nur wenig. So wurden die maximale Teilnehmerzahl bei Treffen sowie die Kapazitätsbeschränkungen der Restaurants leicht angepasst. Die Einreisebestimmungen bleiben jedoch gleich.
 
Einreise auf die Kanaren
 
Da Spanien ganz Deutschland als Corona-Risikogebiet betrachtet, greift für die Einreise auf die Kanarischen Inseln eine Nachweispflicht. Urlauber ab zwölf Jahren müssen entweder ein Impfzertifikat, einen Genesungsnachweis oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Dafür werden maximal 72 Stunden alte PCR-Tests und höchstens 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests akzeptiert. Auch für das Einchecken in eine touristische Unterkunft wird ein entsprechender Nachweis verlangt.
 
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