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Kanaren lockern Kontaktbeschränkungen über Weihnachten

München, 21.12.2021 | 11:38 | soe

Die Kanaren lockern auf Inseln der Corona-Warnstufen Gelb und Rot über Weihnachten die Kontaktbeschränkungen. Auf La Palma, Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa dürfen sich am 24. und 25. Dezember bis zu zehn Personen im familiären Umfeld treffen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht in öffentlichen Räumen, beispielsweise in Restaurants.


Der Stromverbrauch an Weihnachten war dieses Jahr sehr niedrig.
Auf den Kanaren dürfen sich über Weihnachten mehr Personen im familiären Umfeld treffen.
Eigentlich sehen die aktuellen Kontaktbeschränkungen auf Inseln der Corona-Warnstufe 2 maximal acht Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei privaten Zusammenkünften vor, wenn diese nicht im selben Haushalt leben. Auf Inseln der Stufe 3 sind es nur sechs. Für den Heiligabend und den ersten Weihnachtsfeiertag wird nun auf Beschluss der Regionalregierung der Kanaren jedoch eine Ausnahme gemacht, in beiden Stufen steigt die erlaubte Teilnehmerzahl auf zehn Personen. Der stellvertretende Ministerpräsident Antonio Olivera wies am 20. Dezember jedoch darauf hin, dass dies nicht für Treffen in Restaurants oder Freizeiteinrichtungen gilt. Dort bleibt es bei der strengeren Reglementierung, zudem steht es Wirten und Wirtinnen bereits jetzt frei, den Zugang nur unter Einhaltung der 3G-Regel zu erlauben.
 
3G-Pflicht beim Obersten Gericht beantragt
 
Gleichzeitig mit den über Weihnachten geltenden Sonderregeln kündigte Olivera auch die Beantragung einer verpflichtenden 3G-Regel für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen beim Obersten Gerichtshof der Kanaren TSJC an. Diese Pläne hatte der EZB-Rat der Kanaren bereits Ende der vergangenen Woche gefasst, am heutigen Dienstag soll das Gesuch dem Gericht nun vorgelegt werden. Die Exekutive der Kanaren will, die Zustimmung des TSJC vorausgesetzt, den Zutritt zu Restaurants und Hotels mit einer Kapazität von mindestens 30 Personen nur noch gegen Vorlage eines 3G-Nachweises erlauben. Auch im Nachtleben und in weiteren Freizeiteinrichtungen soll die Maßnahme greifen. Segnet das Gericht die neue Regel ab, müssen die genannten Einrichtungen künftig von Gästen ab einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung in den letzten sechs Monaten oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Schnelltest fordern. Bislang kann die 3G-Regel auf freiwilliger Basis angewendet werden, um von einer höheren Auslastungsgrenze und längeren Öffnungszeiten zu profitieren.
 
Corona-Lage auf den Kanaren
 
In den vergangenen Wochen stieg die Zahl der Corona-Neuinfektionen auf den Kanaren rapide an, mit Stand zum 20. Dezember liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 414,2 und damit höher als je zuvor. Besonders betroffen sind die Inseln Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa, welche die zweithöchste Corona-Warnstufe Rot (3) innehaben, gefolgt von La Palma auf Stufe Gelb (2). Die übrigen Kanareninseln Lanzarote, La Gomera und El Hierro verzeichnen derzeit noch ein niedrigeres Infektionsgeschehen und befinden sich auf der niedrigsten Warnstufe Grün (1). 

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