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Kanaren: Neue Ausgangssperre von Gericht abgelehnt

München, 28.07.2021 | 10:43 | sei

Auf den Kanaren wird es keine erneute nächtliche Ausgangssperre geben. Der Tribunal Supremo hat das von der Regionalregierung angestrebte Berufungsverfahren abgelehnt und damit das Urteil des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln (TSJC) bestätigt. Die kanarischen Behörden hatten vor, für Inseln auf den Corona-Warnstufen 3 und 4 wieder Ausgangsbeschränkungen zwischen 0:30 und 6 Uhr zu verhängen.


Kanarische Inseln: La Graciosa
Auf den Kanaren wird es nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes keine neue nächtliche Ausgangssperre geben.
Update vom 28. Juli 2021, 10:40 Uhr

Inzwischen hat der Tribunal Supremo, das oberste Gericht Spaniens, die von der kanarischen Regionalregierung eingelegte Berufung zurückgewiesen und damit das Urteil des Obersten Gerichtshofes der Kanaren bestätigt. Somit wird es auf den Kanareninseln der Corona-Warnstufen 3 und 4 keine neuen nächtlichen Ausgangssperren geben. Aktuell betrifft dies die Inseln Teneriffa, Gran Canaria, La Palma und Fuerteventura.

Originalmeldung vom 15. Juli 2021, 10:12 Uhr


Ángel Víctor Torres, Präsident der Kanarischen Inseln, äußerte öffentlich sein Bedauern über das abschlägige Gerichtsurteil. Es erging nach seiner Aussage am gleichen Tag, an dem die Kanaren die höchste Zahl an Neuinfektionen seit Pandemiebeginn verzeichneten. Die Regionalregierung des Archipels hatte vor rund einer Woche einen Antrag auf Sondergenehmigung einer neuen nächtlichen Ausgangssperre beim TSJC gestellt, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Sie sollte auf den Inseln der Warnstufen 3 und 4 in Kraft treten und vor allem Menschenansammlungen in der Nacht und damit auch Partys verhindern. Aktuell hätte das Ausgangsverbot nur die Insel Teneriffa betroffen, sie befindet sich auf Warnstufe 3 (Rot).
 
Maßnahme laut Gericht „nicht hinreichend begründet“
 
Der Oberste Gerichtshof der Kanaren erteilte dem Gesuch jedoch am 14. Juli eine Absage. Begründet wird der negative Bescheid damit, dass es keine hinreichende Rechtfertigung für diese Maßnahme gebe. Riskante Verhaltensweisen würden aus Sicht des Gerichts nicht bei Nacht gefährlicher beziehungsweise am Tage weniger riskant. Eine Ausgangssperre stelle einen massiven Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Bevölkerung dar und schädige auch diejenigen, die sich ohnehin an das Versammlungsverbot halten würden. Die Regierung müsse nach Aussage des TSJC stattdessen andere, verhältnismäßigere Mittel finden, um die Pandemie einzudämmen. Das Gericht der Kanaren berief sich zudem auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes in Madrid, der zuvor Alleingänge der Autonomen Gemeinschaften bezüglich Ausgangssperren untersagt hatte. Seit in Spanien am 9. Mai der offizielle Alarmzustand endete, fehlt die rechtliche Grundlage für generelle Ausgangsbeschränkungen.
 
Kanarenregierung will Einspruch einlegen
 
Wie Ángel Víctor Torres noch am Mittwoch ankündigte, will sich die kanarische Regierung mit dem Beschluss nicht zufriedengeben. Er plane das Einlegen von Revision beim Obersten Gerichtshof binnen der vorgesehenen Frist von drei Werktagen. Details sollen in der Sitzung des EZB-Rates vom 15. Juli besprochen werden. Der Präsident betonte, alle gerichtlichen Entscheidungen zu akzeptieren, verwies jedoch auf die seiner Ansicht nach große Bedeutung einer Ausgangssperre als wirksames Mittel zur Verhinderung einer fünften Pandemiewelle.

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