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Kanaren: Neues Corona-Gesetz seit 6. September

München, 07.09.2021 | 14:55 | sei

Auf den Kanaren ist zum 6. September ein neues Gesetz in Kraft getreten, das alle Corona-Maßnahmen der Inseln zusammenfasst. Im Alltag der Einheimischen und Urlauber ändert sich dadurch nur wenig, jedoch ist der gesetzliche Rahmen der Beschränkungen nun übersichtlicher und einheitlicher gestaltet. Neu werden die Kapazitätsbeschränkungen in Restaurants sowie die maximale Teilnehmerzahl bei Treffen definiert.


Strand auf Fuerteventura
Auf den Kanaren ist am 6. September ein neues Corona-Gesetz in Kraft getreten.
Bisher bildeten mehr als 20 einzelne Abkommen die juristische Grundlage der Corona-Beschlüsse auf den Kanarischen Inseln; nun schafft ein umfassendes Gesetzesdekret mit 28 Artikeln mehr Transparenz und Verständlichkeit. Am vergangenen Montag wurde es im BOC, dem offiziellen Amtsblatt der Kanaren, veröffentlicht und trat zeitgleich in Kraft. Wie die Regionalregierung der Kanaren in einer Pressemitteilung bekanntgibt, wird so mehr Rechtssicherheit geschaffen, um künftig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.
 
Kontaktbeschränkungen neu geregelt
 
Gemäß den neuen Bestimmungen werden die Beschränkungen für öffentliche und private Treffen künftig leicht gelockert. Auf Inseln der niedrigsten Corona-Warnstufe 1 dürfen bis zu zwölf nicht in einem Haushalt lebende Personen zusammenkommen, auf Inseln der Stufe 2 sind es acht. Herrscht Warnstufe 3, können sich nur noch sechs haushaltsfremde Menschen treffen, auf Stufe 4 nur noch vier. Auch die erlaubten Kapazitäten für Restaurants und Veranstaltungen wurden leicht angepasst. Bezüglich der Einreisebestimmungen für Kanaren-Urlauber ändert sich durch das neue Gesetz nichts, auch die Nachweispflicht beim Einchecken in touristische Unterkünfte besteht weiterhin.
 
Aktuelle Corona-Warnstufen auf den Kanaren
 
Der EZB-Rat der Kanarischen Inseln bewertet die aktuelle Pandemielage wöchentlich für jede Insel und vergibt anhand verschiedener Kriterien, wie die Zahl der Neuinfektionen und die Auslastung der Krankenhäuser, die entsprechenden Corona-Warnstufen. Auf der vierstufigen Skala sind derzeit nur zwei Ebenen besetzt: Auf Stufe 3 (Rot) befinden sich Teneriffa, Gran Canaria und Fuerteventura. Auf der niedrigsten Stufe 1 (Grün) sind die übrigen Inseln Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro vertreten.

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