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Kap Verde: Einreise für Geimpfte nur mit Test

München, 03.12.2021 | 11:42 | soe

Die Kapverden haben zum 3. Dezember ihre Einreisebestimmungen verschärft. Ab sofort müssen laut Auswärtigem Amt alle Einreisenden ab zwölf Jahren einen negativen Corona-Test vorlegen, auch wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Das Testresultat wird bereits vor dem Abflug von den Fluggesellschaften kontrolliert.


Kap Verde: Sal Strand
Die Kapverden verlangen seit dem 3. Dezember auch von Geimpften und Genesenen wieder zusätzlich einen Corona-Test.
Bislang genügte der Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung zur Einreise auf die Kapverdischen Inseln, ab dem heutigen Freitag gelten jedoch schärfere Regeln. Wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen für den Inselstaat schreibt, erkennt Kap Verde das digitale COVID-Zertifikat der EU generell an. Dennoch müssen auch Geimpfte und Genesene nun wieder zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.
 
Akzeptiert werden PCR- und Antigen-Tests
 
Dabei haben Urlauber und Urlauberinnen die Wahl, ob sie einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen. Das Zertifikat muss der Fluglinie bereits vor dem Abflug vorgezeigt werden, für die Einreise auf dem Seeweg gelten die gleichen Bedingungen. Flugpassagiere und -passagierinnen können über vier internationale Airports einreisen, die sich auf den Inseln Sal, Boa Vista, São Vicente sowie in der Hauptstadt Praia auf der Insel Santiago befinden. Darüber hinaus verpflichtet Kap Verde Reisende zum Ausfüllen eines Online-Formulars zur Einreiseregistrierung sowie einer Gesundheitserklärung. Bei der Ankunft wird zudem die Körpertemperatur gemessen.
 
Corona-Lage auf Kap Verde
 
Die Kapverdischen Inseln verzeichnen derzeit ein nur geringes Infektionsgeschehen. Seit dem Abklingen der letzten Pandemiewelle ab Mitte September sinken die Fallzahlen stetig, mit Stand zum 3. Dezember liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 10,3. Der Inselstaat vor der Nordwestküste Afrikas wird vom Robert Koch-Institut auf keiner Risikoliste geführt, demzufolge besteht für heimkehrende Urlauber und Urlauberinnen in Deutschland keine Quarantänepflicht.

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