Katalonien hebt nächtliche Ausgangssperre auf

Die spanische Region Katalonien plant Lockerungen der Corona-Maßnahmen und hebt die nächtliche Ausgangsbeschränkung auf. Ab dem 21. Januar dürfen die Menschen dann ihre Häuser auch nachts wieder ohne triftige Gründe verlassen. Laut Regionalregierung in Barcelona mache die Verlangsamung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus die Lockerung trotz hoher Inzidenzen möglich, so die spanische Zeitung El País.
Seit Weihnachten ist in der Region im Nordosten Spaniens eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft. Seitdem dürfen die Menschen in Katalonien, wozu auch die Metropole Barcelona gehört, ihre Unterkünfte zwischen 1 und 6 Uhr nur aus triftigen Gründen verlassen. Die Maßnahme sollte zunächst für 15 Tage gelten, wurde jedoch am 7. Januar noch einmal verlängert. Zum 21. Januar läuft die nächtliche Ausgangssperre nun aus.
 
Weitere Maßnahmen bleiben bestehen
 
Wie die Zeitung El País berichtet, bleiben jedoch andere Corona-Maßnahmen bestehen. So bleiben Clubs, Bars und Diskotheken in Katalonien auch weiterhin geschlossen. Im öffentlichen und privaten Raum sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen erlaubt. Gastronomietreibende dürfen ihre Innenräume mit bis zu 50 Prozent der regulären Kapazität auslasten. Für Geschäfte und den Sport- und Kulturbereich gilt eine Grenze von 70 Prozent.
 
Corona-Lage in Spanien und Katalonien
 
Laut Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Katalonien am 18. Januar bei 1.910,6. Für das komplette Land wird der Wert 1.522,23 herausgegeben. Im Vergleich dazu lag diese in Deutschland am 19. Januar laut Robert Koch-Institut bei 584,4. Spanien inklusive der Balearen und Kanaren wird seit dem 25. Dezember 2021 durch das Robert Koch-Institut als Corona-Hochrisikogebiet gewertet. Das Auswärtige Amt warnt im Zuge dessen vor Reisen. Urlauberinnen und Urlauber, die aus Spanien nach Deutschland zurückkehren, sind somit verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Diese kann durch einen Impf- oder Genesungsnachweis umgangen oder durch einen negativen Testnachweis ab dem fünften Tag vorzeitig beendet werden.