Katar: Einreise nur noch mit katarischer Krankenversicherung möglich

Seit dem 1. Februar 2023 wird für die Einreise nach Katar eine spezielle Krankenversicherung benötigt. Diese muss durch das katarische Gesundheitsministerium genehmigt worden sein und ist für die Ausstellung des Visums notwendig. Eine allgemeine Auslandskrankenversicherung ist für die Einreise nach Katar nicht mehr ausreichend.
Für die Einreise in das Emirat Katar am Persischen Golf ist ab sofort eine durch die katarische Regierung validierte Krankenversicherung notwendig. Diese muss bei der Beantragung des Visums automatisch abgeschlossen werden. Reisende aus Deutschland erhalten ihr Visum üblicherweise gebührenfrei bei ihrer Ankunft in Katar, sofern sie über einen gültigen Reisepass verfügen. Bei einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist eine Antragstellung des Visums und der Krankenversicherung bereits im Vorfeld notwendig. Gäste werden dazu bei der Beantragung des Besuchsvisums über die Webseite des katarischen Innenministeriums beziehungsweise über die Metrash App an das zuständige Gesundheitsministerium verwiesen. Erst nach Abschluss einer Krankenversicherung erfolgt die Ausstellung eines Visums.
 
Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen

Aus insgesamt neun katarischen Versicherungen können Touristen und Touristinnen ihre Police auswählen. Für die Grundversicherung fallen dabei 50 Katar-Riyal an. Das entspricht umgerechnet rund 14 Euro. So sollen Notfallbehandlungen für Reisende während ihres Aufenthalts in einem Rahmen von bis zu 150.000 Katar-Riyal abgedeckt werden. Beinhaltet ist darin auch die Beförderung erkrankter Person im In- und Ausland sowie die Quarantäne und Behandlung im Fall einer Corona-Infektion. Wer darüber hinaus Zusatzversicherungen buchen möchte, kann dies durch die von den Versicherungsgesellschaften angebotenen Zusatzversicherungen, sogenannte Top-Ups, realisieren. Die Versicherung ist direkt nach Abschluss wirksam, sodass auch bei einer Visumsausstellung direkt bei der Einreise keine Versicherungslücke auftritt.
 
Gelockerte Covid-19-Richtlinien

In Katar ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern notwendig. Diese dürfen auch nur mit der aktivierten katarischen Corona-App Ehteraz betreten werden. Für Geschäfte und Restaurants gilt die Einhaltung der gesetzlichen Hygiene- und Abstandsbestimmungen.