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Katar: Einreise nur für Fußball-WM-Besuch

München, 16.09.2022 | 11:10 | lvo

Erst kürzlich hatte Katar als Austragungsland der Fußball-Weltmeisterschaft die Einreisebestimmungen vereinfacht. Wie aus einer Aktualisierung des Auswärtigen Amtes nun hervorgeht, gibt es jedoch weiterhin strenge Regelungen für die Einreise: Ins Land dürfen während der Großveranstaltung nur Inhaberinnen und Inhaber der Hayya-Card, folglich also nur Gäste der Spiele.


Fußballstadion
Während der WM dürfen nur Fußball-Gäste nach Katar einreisen.
Katar setzt das übliche Einreiseverfahren in der Zeit vom 1. November bis zum 23. Dezember aus. Einreisen dürfen dann lediglich katarische Staatsangehörige sowie Reisende mit sogenanntem Hayya-Zugang. Für diesen ist eine Registrierung über das entsprechende Onlineportal notwendig. Die Hayya-Card als Fan-ID berechtigt nicht nur zur Einreise in den Golfstaat, sondern ermöglicht auch den Zugang zum Fußballstadion sowie die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Metro oder Bus. Die Hayya-Card ist somit explizit für Gäste der WM-Begegnungen konzipiert. Ankommenden, die nicht über den Hayya-Zugang verfügen, wird während der Sportveranstaltung die Einreise nach Katar verweigert.
 
Informationen zur Hayya-Karte in Katar
 
Die Hayya-Card ist obligatorisch für den Besuch in Katar während der WM. Die Anmeldung ist kostenlos für alle, die bereits ein Ticket für ein Spiel vorweisen können. Wer also zwischen November und Dezember aus touristischen Gründen nach Katar möchte, ohne Fußballspiele besuchen zu wollen, müsste dennoch ein Ticket sowie den Hayya-Zugang erwerben. Das Visum on Arrival ist in Katar vom 1. November bis zum 23. Dezember nicht erhältlich. Nach diesem Datum werden die normalen Einreiseregularien wieder greifen.
 
Bestimmungen für den WM-Besuch in Katar
 
Neben dem Hayya-Zugang, der nur mit nachgewiesenem Stadionticket sowie gebuchter Unterkunft gültig wird, greifen pandemiebedingte Einreisebestimmungen für Fußballfans. Der Nachweis einer Corona-Impfung ist nicht mehr notwendig. Allerdings muss weiterhin ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Zulässig sind dafür maximal 48 Stunden alte PCR- sowie 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests. Selbsttests werden nicht anerkannt.

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