Kroatien verlängert Corona-Maßnahmen bis 31. Mai

In Kroatien wurden die landesweiten Corona-Beschränkungen um ein weiteres Mal verlängert. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, sollen die Maßnahmen bis vorerst 31. Mai 2021 andauern. Neben den Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind auch die Einreisebestimmungen davon betroffen.
Bereits Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass die Corona-Maßnahmen in Kroatien bis 15. Mai verlängert werden, nun halten diese vorerst um zwei weitere Wochen an. Demzufolge besteht ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 6 Uhr, darüber hinaus bleiben Bars und Nachtklubs geschlossen. Auch öffentliche wie private Zusammenkünfte sind bis vorerst Ende Mai an vorgeschriebene Kapazitäten gebunden: Während öffentliche Versammlungen auf 25 Personen beschränkt sind, dürfen privat maximal zehn Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten zusammenfinden. Der öffentliche Nahverkehr darf nur zu maximal 40 Prozent ausgelastet werden.
 
Einreisebestimmungen ebenso verlängert
 
Die Einreisebestimmungen für Kroatien werden hinsichtlich einer Corona-Ampel des European Centre for Disease Prevention an Control (ECDC) bestimmt. Personen aus Ländern, die sich in der Kategorie Grün befinden, dürfen ohne Beschränkungen in das Land östlich der Adria einreisen. Deutschland sowie viele weitere Länder der EU und des Schengen-Raums gehören dieser Kategorie allerdings nicht an. Demzufolge müssen Einreisende einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen, um ohne anschließende Quarantäne einreisen zu dürfen. Vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
 
Kroatien weiterhin Hochinzidenzgebiet
 
Kroatien wird seitens des Robert Koch-Instituts seit dem 11. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft, was spezifische Restriktionen für Rückreisende nach Deutschland nach sich zieht. Laut aktualisierter Corona-Einreiseverordnung vom 13. Mai 2021 müssen sich Rückkehrer aus Kroatien in Deutschland weiterhin in häusliche Quarantäne begeben. Hierbei sind jedoch die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen.