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Trotzdem fortfahren

Maskenpflicht auf Madeira gelockert

Auf der portugiesischen Insel Madeira wurde die bisher geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen geschlossenen Räumen zum 15. Mai deutlich gelockert. Die Maskenpflicht auf der Blumeninsel wurde an die Regelungen auf dem Festland angepasst. Somit sind Masken nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und wenigen anderen Bereichen obligatorisch.
Mit der Abschaffung der generellen Maskenpflicht folgen die Behörden Madeiras dem Vorbild des portugiesischen Festlands. Dort hatte man bereits Ende April die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in allen geschlossenen Räumen beschlossen. Genau wie im Rest des Landes sind medizinische Mund-Nase-Bedeckungen auf Madeira nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen obligatorisch, außerdem muss auf dem Flughafengelände sowie an Bushaltestellen und Fährterminals eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Für die Einreise auf die Insel werden derzeit weder Corona-Nachweise noch ein Einreiseformular gefordert. Die Behörden raten jedoch zur Nutzung der Corona-App „S-ALERTA CIDADÃO“.
 
3G-Regelung in weiten Bereichen
 
Auch wenn die Einreise nach Madeira nicht an Corona-Zertifikate geknüpft ist, gilt in weiten Bereichen der Insel noch die 3G-Regelung. So muss vor dem Besuch von Kultureinrichtungen, Sportveranstaltungen, körpernahen Dienstleistungen oder auch Restaurants, Bars und Clubs ein Nachweis über eine erfolgte Impfung, Genesung oder ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden. Als Testnachweis werden maximal eine Woche alte Antigentests akzeptiert. Diese können auf Selbstkostenbasis in Apotheken oder Kliniken angefordert werden. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden im Innenbereich oder mehr als 500 Teilnehmenden im Freien müssen auch Geimpfte einen Negativtest vorlegen. Bei Großveranstaltungen werden zudem maximal 48 Stunden alte Antigentests akzeptiert.
 
Kostenfreie Tests für Kontaktpersonen
 
Wer mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person Kontakt hatte, muss sich nicht mehr isolieren. Am fünften Tag wird jedoch ein Antigentest verlangt, der in diesem Fall kostenlos ist. Mit COVID-19 infizierte Personen sind dazu verpflichtet, sich für fünf Tage zu isolieren, anschließend können sie die Isolation ohne Test beenden, sofern sie keine Symptome aufweisen. Bis zum zehnten Tag nach den ersten Symptomen muss zudem in allen öffentlichen Bereichen eine Maske getragen werden. Bei der Rückreise nach Deutschland müssen Reisende beachten, dass für die Einreise in der Bundesrepublik entweder ein Impf- beziehungsweise Genesungszertifikat oder ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigentest erforderlich ist.