Malaysia erlaubt Deutschen keine Einreise nach Langkawi

Malaysia erlaubt Reisenden aus Deutschland nicht länger die Einreise auf die Urlaubsinsel Langkawi. Seit Mitte November war es Touristen und Touristinnen aus bestimmten Ländern im Rahmen eines Pilotprojekts gestattet worden, Langkawi unter bestimmten Bedingungen zu besuchen. Da in der Bundesrepublik jedoch Fälle der neuen Omikron-Mutation des Coronavirus aufgetreten waren, wird sie nach Informationen des Touristikportals Reise vor 9 nun aus der Reiseblase ausgeschlossen.
Außer Deutschland trifft die Maßnahme noch mehrere weitere Staaten und Regionen, darunter Österreich, die Niederlande, Dänemark und Spanien. In allen davon wurden bereits einer oder mehrere Infektionsfälle der Omikron-Variante bestätigt. Dabei greift das Einreiseverbot auch für alle Reisenden, die sich in den vergangenen 14 Tagen in den genannten Ländern aufgehalten haben. Darüber hinaus wurden auch Staaten von der internationalen Reiseblase ausgeschlossen, die zwar noch keine Omikron-Fälle gemeldet haben, jedoch aufgrund anderer Faktoren aus Malaysias Sicht ein hohes Risiko für ein Auftreten der Mutante darstellen. Zu ihnen zählen beispielsweise Kroatien, Polen, Jordanien und Russland.
 
Ausnahmen für Einheimische
 
Bewohner und Bewohnerinnen Langkawis, egal ob von malaysischer Staatsangehörigkeit oder im Besitz eines dauerhaften Aufenthaltstitels, sind von der Einreisesperre ausgenommen. Sie dürfen jedoch aus den Ländern der Sperrliste ausschließlich über den internationalen Flughafen Kuala Lumpur einreisen, Direktflüge nach Langkawi sind nicht gestattet. Nach der Ankunft in Malaysia wird für diese Personengruppe eine 14-tägige Quarantäne fällig, bevor sie auf die Insel weiterreisen dürfen.
 
Langkawi öffnete als Pilotprojekt im November
 
Seit dem 15. November hatte sich die Resortinsel Langkawi wieder für Urlauber und Urlauberinnen aus bestimmten Ländern geöffnet. Diese müssen vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein und sich mindestens drei Tage auf der Insel aufhalten. Außerdem ist der Nachweis einer COVID-19 abdeckenden Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 80.000 Euro und ein negativer, höchstens 72 Stunden alter PCR-Test Pflicht.