Mallorca: Höheres Bußgeld bei Corona-Verstößen

Auf Mallorca sollen bei Verstößen gegen die auf der Baleareninsel geltenden Corona-Maßnahmen höhere Bußgelder greifen. Mit den Anpassungen im Bußgeldkatalog werden unter anderem Teilnehmer an illegalen Partys härter bestraft. Die höheren Strafzahlungen sollen voraussichtlich ab 22. Juli 2021 in Kraft treten, berichtet die Mallorca Zeitung. Die Balearenregierung will damit die Einhaltung der neuen Corona-Maßnahmen auf der Insel durchsetzen.
Wer auf Mallorca künftig an einer verbotenen Party teilnimmt, dem droht damit ein Bußgeld von 1.000 Euro. Verstößt der Partygast zusätzlich gegen eine verordnete Quarantäne, beläuft sich dieses auf 2.000 Euro, für positiv auf das Coronavirus getestete Personen sieht der Bußgeldkatalog 5.000 Euro Strafe vor. Geschäfte, die nach 22 Uhr noch Alkohol verkaufen, müssen ebenfalls mit einem Bußgeld von 5.000 Euro rechnen.
 
Verschärfte Corona-Maßnahmen auf Mallorca geplant

Die Veränderungen des Bußgeldkatalogs gehen mit den geplanten, verschärften Corona-Maßnahmen auf Mallorca einher, die am 19. Juli 2021 von Regierungssprecher Iago Negueruela auf einer Pressekonferenz verkündet wurden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die illegale Partyszene auf der Insel und einen damit einhergehenden Anstieg der Neuinfektionen mit dem Coronavirus einzudämmen. So soll ab dem kommenden Samstag zwischen 1 und 6 Uhr ein Versammlungsverbot in Kraft treten. Zusammenkünfte sind dann nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt. Personen, die zusammen in einer Ferienunterkunft oder einem Hotel eingecheckt haben, gelten ebenfalls als ein Hausstand. Abgesegnet werden müssen die Pläne der Regierung jedoch noch vom Obersten Gerichtshof der Balearen.
 
Weitere Maßnahmen vorgesehen

Weiterhin vorgesehen sind neue Regelungen für die Gastronomie. Betriebe müssen sich somit an eine Sperrstunde ab 1 Uhr halten. An Tischen in Innenräumen dürfen maximal vier Personen Platz nehmen, in den Außenbereichen ist die Höchstanzahl auf acht Gäste begrenzt. Strände sind außerdem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nicht zugänglich. Für diese Maßnahmen ist die Zustimmung des Gerichts nicht notwendig. Laut Mallorca Zeitung könnten diese Regelungen ab dem 22. Juli 2021 in Kraft treten.