Mallorca lockert Corona-Regeln deutlich ab 6. Juni

Mallorca und die übrigen Baleareninseln führen zum 6. Juni umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen ein. Nachdem bereits am 31. Mai das Ende der nächtlichen Ausgangssperre für den kommenden Sonntag angekündigt worden war, folgen nun weitere Erleichterungen im täglichen Leben. Wie die Mallorcazeitung berichtet, dürfen Restaurants und Cafés künftig wieder bis Mitternacht öffnen, für den Einzelhandel entfallen die Corona-Auflagen gänzlich.
Verkündet wurden die anstehenden Lockerungen von der balearischen Ministerpräsidentin Francina Armengol am Nachmittag des 1. Juni nach Gesprächen mit Verbänden und Gewerkschaften. Noch stehen der finale Beschluss durch das Ministerkabinett sowie die offizielle Publikation im Amtsblatt BOIB aus, die Grundlagen der Änderungen sind jedoch bereits bekannt. Demnach können sich auf Mallorca und ihren Schwesterinseln die Gastronomie, der Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen auf gelockerte Regeln freuen.
 
Restaurants öffnen bis Mitternacht
 
Ab dem 6. Juni dürfen gastronomische Betriebe bis 24 Uhr öffnen, eine Stunde länger als bisher. Dabei wird nicht mehr zwischen Innen- und Außenbereichen unterschieden, sodass die bewirteten Innenplätze nun auch für das Abendessen genutzt werden können. Die Belegung der Innenbereiche ist fortan auf maximal 50 Prozent begrenzt, an den Tischen dürfen bis zu vier Personen Platz nehmen. Auf den Terrassen sind bis zu acht Menschen pro Tisch erlaubt. In beiden Fällen gibt es keine Obergrenze der anwesenden Haushalte mehr.
 
Handel offen, Strände bis 22 Uhr zugänglich
 
Für den Einzelhandel auf den Balearen entfallen die Corona-Auflagen ab dem 6. Juni ganz. Sofern es die regulären Bestimmungen der jeweiligen Kommunen erlauben, dürfen die Läden in touristischen Gebieten dann bis Mitternacht geöffnet bleiben. Strände und Parks auf Mallorca und den Nachbarinseln sind ab Sonntag bis 22 Uhr und damit eine Stunde länger als bisher zugänglich. In Ferienwohnungen und Fincas sind wieder bis zu zehn Bewohner erlaubt, bisher war eine maximale Belegung von sechs Personen gestattet. Auch in kulturellen Einrichtungen wie Museen und Galerien werden die Corona-Auflagen aufgehoben, Kinos dürfen ab dem 6. Juni bis zu zwei Drittel der vorhandenen Plätze belegen.