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Mallorca: So wird die Maskenpflicht am Strand endgültig umgesetzt

München, 07.04.2021 | 12:17 | soe

Auf Mallorca und den übrigen Baleareninseln herrscht nun Klarheit über die weitere Umsetzung der Maskenpflicht an Stränden und Pools. Nachdem kurz vor Ostern ein neues gesamtspanisches Gesetz die Vorgaben zum Maskentragen verschärft hatte, verweigerten die Balearen zunächst dessen Anwendung. Nun hat das spanische Gesundheitsministerium konkrete Regeln definiert, wie die Mallorcazeitung berichtet.


Mallorca: Caló des Moro Bucht
Auf Mallorca wurde die Umsetzung der schärferen Maskenpflicht nun konkretisiert.
Gemäß dem überarbeiteten Gesetzentwurf, der am 7. April zwischen der gesamtspanischen Gesundheitsbehörde und den Autonomen Regionen diskutiert werden soll, sieht die Maskenpflicht am Strand auch künftig mehrere Ausnahmen vor. So ist das Abnehmen des Mund-Nase-Schutzes gestattet, wenn gerade im Meer oder Pool gebadet oder Wassersport ausgeübt wird. Auch während Sonnenbädern sowie dem Aufenthalt auf Liege oder Handtuch muss nicht Maske nicht getragen werden. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass sich die Strandbesucher nicht wegbewegen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen einhalten. Auch im Zuge von Rettungsaktionen oder während des Verzehrs von Speisen und Getränken – sofern an diesem Ort generell erlaubt – entfällt die Maskenpflicht.
 
In diesen Situationen herrscht Maskenpflicht am Strand
 
Sobald der Badegast seinen Ruheplatz verlässt und beispielsweise am Strand spazieren geht, muss er den Mund-Nase-Schutz wieder aufsetzen. Dies gilt an den Strand- und Poolbereichen ebenso wie an den Promenaden. Darüber hinaus herrscht die Maskenpflicht während des Zugangs zum Strandbereich sowie bei Benutzung der öffentlichen Umkleidekabinen, nicht jedoch während der Nutzung dort befindlicher Duschen. Wer sich in einem Café, Restaurant oder an einem Imbissstand aufhält, muss die Maske ebenfalls immer dann tragen, wenn er gerade nichts zu sich nimmt.
 
Schärfere Maskenpflicht in Spanien sorgte für Verwirrung
 
Am 30. März war im spanischen Amtsblatt BOE eine neue Fassung des Gesetzes über die herrschenden Corona-Maßnahmen im Land veröffentlicht worden. Darin heißt es, dass die generelle Maskenpflicht überall in öffentlichen Räumen gelten soll – der zuvor enthaltene Passus über Ausnahmen bei Einhaltung des Mindestabstands entfiel. Dies hätte eine deutliche Verschärfung der Maskenvorgabe vor allem für Wanderer in freier Natur und Strandbesucher bedeutet. Die Regionalregierungen der Balearen und Kanaren setzten die neuen Regelungen jedoch zunächst nicht um, sondern bestanden auf Anpassungen.

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