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Mallorca setzt schärfere Maskenpflicht am Strand aus

München, 31.03.2021 | 14:25 | soe

In Spanien gilt seit heute eine strengere Maskenpflicht an Stränden und in der Natur. Demnach soll der Mund-Nase-Schutz nun auch dann getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Personen eingehalten kann. Die balearische Lokalregierung hat nach Informationen der Mallorcazeitung jedoch klargestellt, dass auf Mallorca und den Schwesterinseln noch bis mindestens nach Ostern die bisherige Regelung beibehalten wird. Wer den vorgegebenen Abstand einhalten kann, darf demzufolge am Strand nach wie vor die Maske absetzen.


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Mallorca behält bis mindestens nach Ostern die freiere Auslegung der Maskenpflicht an Stränden bei.
Update vom 31. März, 14:24 Uhr

Mallorca und die übrigen Baleareninseln haben die Verschärfung der spanischen Maskenpflicht an Stränden und in der freien Natur ausgesetzt. Gesundheitsministerin Patricia Gómez erklärte heute in einer Pressekonferenz, dass die Regierung der Balearen mindestens bis nach den Osterfeiertagen an der bisherigen Regelung festhalten wird. Anschließend soll das weitere Vorgehen der Regionen mit der Zentralregierung in Madrid verhandelt werden. Für Mallorca-Urlauber bedeutet dies, dass sie vorerst weiterhin wie schon bislang an Stränden, am Pool sowie in der Natur keine Maske tragen müssen, wenn sie sich allein oder ausschließlich in der Nähe von Personen aus dem eigenen Hausstand aufhalten und zu Fremden mindestens 1,5 Meter Abstand wahren.


Originalmeldung vom 31. März, 8:40 Uhr

Wie die Gesundheitsministerin der Balearen, Patricia Gómez, in einer Pressekonferenz am 30. März erklärte, soll der individuelle Spielraum der neuen Vorgabe ausgelotet werden. Dafür finden am 31. März Verhandlungsgespräche mit der spanischen Zentralregierung statt. Gesetzliche Vorgaben aus Madrid gelten generell für ganz Spanien. Auf Mallorca wurde die Maskenpflicht jedoch bereits bislang strikter ausgelegt als in den übrigen Landesteilen, sie galt auf der Insel seit Juli 2020 überall außerhalb der eigenen Unterkunft. Am Strand durfte die Mund-Nase-Bedeckung allerdings abgezogen werden, solange man beispielsweise auf dem Handtuch ein Sonnenbad nahm oder nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts am Ufer spazieren ging, ohne anderen Menschen zu begegnen. Die Hoffnungen der balearischen Regionalregierung ruhen nun darauf, mit dieser Auslegung der Maskenpflicht fortfahren zu dürfen. Die Entscheidung könnte bereits am heutigen Mittwoch fallen.
 
Maskenpflicht in Spanien an Stränden
 
Am 30. März hatte die spanische Zentralregierung in Madrid eine Neufassung der Corona-Vorgaben im Land im Amtsblatt BOE veröffentlicht. Dort war bezüglich der Maskenpflicht bislang geregelt, dass diese im Freien gilt, sobald ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Personen nicht eingehalten werden kann. Dieser Passus zur Abstandsregelung fehlt in der neuen Version. Das Gesetz 2/2021 vom 29. März legt in Kapitel II (Präventions- und Hygienemaßnahmen) in Artikel 6 nun die obligatorische Verwendung von Masken auf öffentlichen Straßen, auf Freiflächen sowie in für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen fest. Sie gilt für Personen ab sechs Jahren. Über eine explizite Verschärfung an Stränden ist in dem Amtsblatt nichts zu lesen, sie fallen jedoch unter öffentliche Freiflächen. Diese stellen nach strenger Interpretation auch Wandergebiete in freier Natur dar. Von der Maskenpflicht befreit sind weiterhin Individualsportler unter freiem Himmel sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
 
Corona-Lage auf Mallorca
 
Die Inzidenzzahl auf Mallorca und den übrigen Balearen liegt weiterhin auf niedrigem Niveau unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Für Deutschland wurde vom Robert Koch-Institut am 30. März ein Inzidenzwert von 135 angegeben. Seit dem 14. März gelten die Balearischen Inseln nicht mehr als Corona-Risikogebiet. Für Rückkehrer, die mit dem Flugzeug reisen, greift seit dem 30. März jedoch die generelle Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland. Dieser muss bereits vor Antritt des Fluges nachgekommen werden, anerkannt werden dafür PCR- und Antigentests.

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