Mallorca: PCR-Testpflicht für Ungeimpfte in Bars und Restaurants geplant

Die Balearen-Regierung plant für Mallorca und die weiteren Baleareninseln eine Nachweispflicht für das Betreten gastronomischer Betriebe. Mehreren Medienberichten zufolge soll der Zugang zu Restaurants, Bars und weiteren Freizeiteinrichtungen nur mit Vorlage eines negativen PCR-Test- oder Impfnachweises möglich werden. Die Maßnahme könnte schon ab September in Kraft treten.
Bislang steht eine Genehmigung des Gesetzesentwurfes der Balearen-Regierung noch aus. Für die Umsetzung dieser Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus muss der Beschluss der Regionalregierung zunächst von der spanischen Zentralregierung bewilligt werden. Wie das Mallorcamagazin berichtet, könnte die Nachweispflicht schon im kommenden September in Kraft treten. Ab dann müssten Besucher von Restaurants und Bars entweder den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus oder über ein negatives PCR-Testergebnis erbringen. Auch Kultur- und Sportveranstaltungen sowie das Betreten von Fitnessstudios sollen der Nachweispflicht unterliegen.
 
Corona-Lage auf Mallorca
 
Bereits Anfang der Woche wurde von der Balearen-Regierung der Entwurf zur Verlängerung des nächtlichen Versammlungsverbots zwischen 1 und 6 Uhr auf Mallorca und den weiteren Baleareninseln veröffentlicht. Die bereits am 22. Juli eingeführte Maßnahme soll demzufolge bis Mitte September dieses Jahres Wirkung behalten und wartet nun auf eine Genehmigung des balearischen Oberlandesgerichts. Trotz des Festhaltens an dieser Maßnahme verzeichnen die Balearen einen rückläufigen Trend der Corona-Fallzahlen. Nach Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz vom 19. August 2021 180, am vergangenen Montag lag diese noch bei einem Wert von 202.

Einreise nach Mallorca aus deutschen Risikogebieten
 
Die Bestimmungen für die Einreise nach Mallorca variieren für Reisende aus Deutschland je nach Herkunftsgebiet. Neben Hamburg wurden im Verlauf der vergangenen Woche weitere Bundesländer Deutschlands aus spanischer Sicht als Risikogebiete eingestuft. Demzufolge besteht für nach Spanien Einreisende aus Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein die Pflicht, einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorzulegen. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht jedoch befreit. Darüber hinaus ist von jedem Einreisenden unabhängig des Bundeslandes eine Einreiseanmeldung durchzuführen.