Mallorca: Restaurants und Einkaufszentren wieder geöffnet

Aufgrund der positiven Entwicklung der Corona-Fallzahlen auf der Baleareninsel Mallorca ist seit dem 15. März die Öffnung von Innenbereichen in gastronomischen Betrieben wieder gestattet. Auch Einkaufszentren und große Geschäfte dürfen ihre Pforten für Kunden wieder öffnen. Dennoch sind auch weiterhin strikte Corona-Auflagen zu beachten.
Bereits seit Anfang März ist auf Mallorca die Bewirtung auf Außenterrassen von Restaurants, Bars und Cafés gestattet, nun darf auch der Innenbereich unter Auflage bestimmter Corona-Maßnahmen wieder öffnen. Unter anderem ist eine strikte Personenkapazität einzuhalten: Während der Außenbereich bis zu 50 Prozent ausgelastet werden darf, sind im Innenbereich maximal 30 Prozent der üblichen Gästeanzahl gestattet. Weiterhin ist die Personenzahl pro Tisch auf vier Gäste begrenzt, der Mund-Nase-Schutz darf dabei nur für den Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden. Des Weiteren ist die Bewirtung nur bis 17 Uhr gestattet, danach dürfen nur noch der Lieferservice und der Verkauf mit Selbstabholung angeboten werden.
 
Einkaufszentren und Geschäfte ebenso geöffnet
 
Auch der Einzelhandel profitiert von der Verbesserung der Corona-Lage auf der Baleareninsel. Ursprünglich war eine Öffnung großer Geschäfte für den 20. März angesetzt, nun wurde nach einer Mitteilung des balearischen Handelsministers Juan Pedro Yllanes der Termin vorgezogen: Seit Samstag, den 13. März, sind Einkaufszentren und große Geschäfte wieder geöffnet. Während die Ladenflächen zwischen Montag und Freitag bis zu 50 Prozent ausgelastet werden dürfen, werden samstags maximal 30 Prozent der üblichen Kundenanzahl gestattet. Seit 15. März stehen auch die Spielhallen auf Mallorca wieder offen, allerdings nur bis 17 Uhr.
 
Corona-Maßnahmen auf Mallorca
 
Trotz der Öffnung von gastronomischen Betrieben und Einkaufszentren gelten auf Mallorca weiterhin strikte Corona-Beschränkungen. Nach Informationen des Auswärtigen Amtes soll die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr bis vorerst 11. April 2021 gelten. Zudem sind Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen aus zwei verschiedenen Haushalten nicht gestattet.