Mallorca: Strände mit Corona-Vorkehrungen geöffnet

An Mallorcas Stränden Playa de Alcúdia und Playa de Muro hat zum 1. Mai 2021 die diesjährige Badesaison begonnen. Beide Strände verfügen auch in diesem Jahr wieder über besondere Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. Dies berichten mallorquinische Medien.
Die Strände Playa de Alcúdia und Playa de Muro starten mit einigen Corona-Schutzmaßnahmen in die Badesaison. An den Zugängen zum Strand herrscht eine Maskenpflicht, die an allen Stränden der Balearen greift. Beim Sitzen und Liegen kann die Mund-Nase-Bedeckung mit Einhaltung von genügend Abstand abgenommen werden, ebenso bei Aktivitäten im Wasser. Kontrolliert wird dies durch die Strandwächter, die sich auch um die Sicherheit der Badegäste im Wasser kümmern.
 
Mehr Rettungsschwimmer und mehr Schirme
 
Die Playa de Muro wird täglich von 10 bis 18 Uhr von zunächst 13 Rettungsschwimmern bewacht. Im Juli und August wird die Kapazität noch einmal um zwei weiter Strandwächter aufgestockt. Liegen und Sonnenschirme gibt es an der Playa de Muro derzeit noch nicht. Diese stehen an der Playa de Alcúdia bereits bereit. Zwischen den einzelnen Plätzen wurde ein größerer Abstand eingehalten und somit im Vergleich zum Vor-Pandemiejahr 2019 nur ein Drittel der Liegen und Sonnenschirme aufgestellt. Weiterhin wird die Belegung am Strand von Alcúdia durch eine App berechnet. Sobald 75 bis 80 Prozent der Auslastung erreicht sind, soll der Strand für Neuankömmlinge geschlossen werden. Zur Nutzung stehen in diesem Jahr auch wieder Strandduschen bereit, die in 2020 vorübergehend geschlossen waren. Die Einrichtungen und der Strand selbst werden regelmäßig desinfiziert.
 
Urlaub auf Mallorca

Die Balearen, inklusive der Insel Mallorca, gelten seit Mitte März nicht mehr als Risikogebiet durch das Robert Koch-Institut. Eine Reise nach Mallorca ist für deutsche Urlauber somit quarantänefrei möglich. Einreisende nach Mallorca benötigen ein negatives Corona-PCR-, TMA- oder LAMP-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Rückreisende aus Mallorca nach Deutschland unterliegen ebenfalls lediglich der grundsätzlich geltenden Testpflicht.