Malta hebt Einreisebeschränkungen ab 25. Juli auf

Malta schafft zum 25. Juli alle verbliebenen Einreisebeschränkungen ab, die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. Damit benötigen Ungeimpfte keinen negativen Test mehr, um die beliebte Mittelmeerinsel besuchen zu dürfen. Auch vor Ort gelten nur noch minimale Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel eine Maskenpflicht in Flugzeugen und im Gesundheitswesen.
Wie das maltesische Gesundheitsministerium in einer Erklärung mitteilt, dürfen ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ab dem 25. Juli wieder ohne jeglichen Corona-Nachweis nach Malta einreisen. Bis dahin wird noch von allen Ankommenden ab zwölf Jahren ein Zertifikat nach dem 3G-Prinzip verlangt, also ein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis. Bei letzterem darf es sich um einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest handeln. Für die bei Urlaubern und Urlauberinnen beliebte Mittelmeerinsel bedeutet die Lockerung einen großen Schritt, bislang hatte die Regierung eine sehr strikte Anti-Corona-Strategie verfolgt.
 
Kaum noch Beschränkungen im Inland
 
Auch im alltäglichen Leben müssen Einheimische sowie Reisegäste in Malta nahezu keine Corona-Maßnahmen mehr einhalten. Nur noch in Flugzeugen und in Einrichtungen des Gesundheitswesens muss der Mund-Nase-Schutz verpflichtend angelegt werden. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe auf der Insel können jedoch selbst entscheiden, ob sie ihre Kunden zum Tragen einer Maske auffordern. Darüber hinaus gelten die üblichen Abstandsgebote weiterhin.
 
Malta bietet zweite Booster-Impfung an
 
Im Kampf gegen die Pandemie setzt Malta auch fortan auf den Schutz durch Impfstoffe. Für alle über 65-jährigen Einwohner und Einwohnerinnen wird bereits eine zweite Auffrischungsimpfung angeboten, nun senkte der maltesische Gesundheitsminister Chris Fearne die Altersgrenze auf 60 Jahre ab. Damit folgt Malta einer Empfehlung der EU-Behörden. Zuletzt verzeichnete der Inselstaat wieder ein Ansteigen der täglichen Fälle, verantwortlich sind dafür die sich in ganz Europa verbreitenden Omikron-Untervarianten BA.4 und BA.5.