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Malta schließt Grenzen für Ungeimpfte

München, 12.07.2021 | 09:27 | soe

Malta erlaubt ab dem 14. Juli nur noch die Einreise für Personen mit vollständiger Corona-Impfung. Reisenden ab zwölf Jahren ohne Impfschutz ist der Grenzübertritt dann nicht mehr gestattet, auch nicht mit einem Genesungsnachweis oder negativen Testbescheid. Der Inselstaat ist das erste Land Europas, das aufgrund steigender Infektionszahlen diese strenge Maßnahme einführt.


Malta
Malta erlaubt ab dem 14. Juli nur noch Personen mit Corona-Impfschutz die Einreise.
Malta lässt bereits seit geraumer Zeit nur die Einreise aus Korridorländern zu, auch Deutschland wird derzeit als solches eingestuft. Urlauber und andere Reisende benötigten bisher entweder ein negatives PCR-Testergebnis oder einen Impfnachweis, für Genesene galten keine Sonderrechte. Ab kommendem Mittwoch werden die Richtlinien an Maltas Grenzen strenger: Wie Gesundheitsminister Chris Fearne am 9. Juli auf einer Pressekonferenz verkündete, werden dann nur noch Ankömmlinge mit gültigem Impfzertifikat ins Land gelassen. Die Vorlagepflicht greift ab einem Alter von zwölf Jahren, Kinder zwischen fünf und elf Jahren müssen einen höchstens 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen. Reisende unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht befreit und dürfen mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten frei nach Malta einreisen, wenn diese vollständig geimpft sind.
 
Steigende Infektionszahlen in Malta
 
Malta hat rund 520.000 Einwohner, von denen schon mehr als 80 Prozent gegen das Coronavirus geimpft sind. Zwischenzeitlich verzeichnete der Inselstaat gar keine Neuinfektionen mehr, aktuell sind es jedoch wieder etwa 100 neue Fälle pro Tag. Der Anstieg wird unter anderem auf importierte Infektionen zurückgeführt, die Sprachschüler aus dem Ausland mitbrachten. Aus diesem Grund werden ab dem 14. Juli nicht nur die Einreisebedingungen verschärft, auch alle Sprachschulen in Malta müssen vorübergehend schließen.
 
Anerkennung des Impfschutzes
 
Malta erkennt nach Informationen des Auswärtigen Amtes digitale Impfnachweise nur an, wenn von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassene Impfstoffe verwendet wurden. Die Gabe der letzten benötigten Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen, es werden auch Kreuzimpfungen akzeptiert. Nachgewiesen werden kann der Impfschutz mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU, einem maltesischen Impfnachweis mit QR-Code oder dem britischen Corona-Pass.

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