Jetzt anmelden, Zeit sparen und exklusive Angebote sichern.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Service-Code:
Hilfe und Kontakt
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Marokko verlängert Gesundheitsnotstand bis 31. Dezember

München, 03.12.2021 | 10:18 | rpr

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wurde in Marokko der landesweit geltende Gesundheitsnotstand verlängert. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, soll dieser bis mindestens 31. Dezember dieses Jahres andauern. Auf Basis dessen ist es den marokkanischen Behörden gestattet, kurzfristig Verschärfungen oder Erleichterungen der geltenden Corona-Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus bleibt der Flugverkehr in das Land westlich der Sahara weiterhin eingestellt.


Blick über die Dächer von Marrakesch
In Marokko wurde der Gesundheitsnotstand bis vorerst 31. Dezember verlängert.
Ursprünglich war der Notstand in Marokko bis 30. November anberaumt, im Zuge einer Sitzung des Regierungsrates in der vergangenen Woche in Rabat wurde dieser nun um mindestens einen Monat verlängert. Wie Regierungssprecher Mustapha Baitas in einer Pressekonferenz erläutert, sollen so die Wirksamkeit und Effizienz der Corona-Maßnahmen weiter gewährleistet werden. Der geltende Gesundheitsnotstand gestattet es der Regierung Marokkos, landesweite Maßnahmen – wie etwa eine Ausgangssperre – zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 und seiner Varianten kurzfristig aufzuerlegen, zu verlängern oder aufzuheben.
 
Aktuelle Corona-Bestimmungen
 
Derzeit gilt für einige Präfekturen Marokkos wie etwa Tanger, Casablanca und Marrakesch ein Ein- und Ausreiseverbot. Reisen in und aus diesen Regionen sind demnach nur mittels Sondergenehmigung gestattet. Laut Informationen des Nachrichtenportals Garda wurde das Verbot für Inlandsreisen zwischen den Regionen und Städten jedoch grundsätzlich aufgehoben. Überdies wird in weitreichenden Bereichen des öffentlichen Lebens ein Impfnachweis für den Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen vorausgesetzt. Die Gültigkeit der Grundimmunisierung beläuft sich dabei auf maximal sechs Monate. Wird bis zum Ablauf dieses Zeitraums keine Booster-Impfung verabreicht, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Ausgangsbeschränkungen sind aktuell nicht in Kraft, dennoch gelten für die Gastronomie sowie weitere Freizeiteinrichtungen Kapazitätseinschränkungen.
 
Flugverkehr nach Marokko weiterhin eingestellt
 
Mit Wirkung zum 20. Oktober dieses Jahres wurden alle Direktflüge von Deutschland nach Marokko eingestellt. Wie es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes weiter heißt, sollen diese wie auch sämtliche weitere Flugverbindungen bis vorerst 13. Dezember im Zuge der sich verbreitenden Omikron-Variante nicht mehr aufgenommen werden. Eine touristische Einreise ist demzufolge aktuell nicht möglich, es finden lediglich Sonderflüge zu Ausreisezwecken statt.

Weitere Nachrichten über Reisen

Zug in einem Bahnhof
10.02.2025

Bahnstreik in Italien: Einschränkungen für Reisende erwartet

In Italien drohen am 22. und 23. Februar massive Einschränkungen im Bahnverkehr. Reisende müssen sich auf Zugausfälle und Verspätungen einstellen.
Frankreich: Karibik Martinique
10.02.2025

Erdbeben erschüttert Karibik: Was Reisende beachten sollten

Nach einem starken Erdbeben in der Karibik wurden Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Urlauber in Cancún und Tulum sollten aktuelle Hinweise beachten.
Santorin
07.02.2025

Anhaltende Erdbebengefahr auf Santorini: Notstand ausgerufen

Die griechische Regierung hat aufgrund der anhaltenden Erdbebenserie den Notstand für Santorini verhängt. Behörden erhalten damit mehr Handlungsspielraum für mögliche Sicherungsmaßnahmen.
Bahnhof_Bahn_Streik_Verspätung_Uhr
06.02.2025

Warnstreiks im Berliner Nahverkehr: Verdi kündigt kleinere Streiks der BVG an

Ab dem 16. Januar sind kleinere Arbeitskampfmaßnahmen bei den Berliner Verkehrsbetrieben möglich. Größere Einschränkungen drohen frühestens ab dem 22. Januar.
Drei Zinnen in den Dolomiten
06.02.2025

Massentourismus in Südtirol: Neue Maßnahmen an den Drei Zinnen geplant

Ab Sommer könnte der Zugang zu den Drei Zinnen in Südtirol reguliert werden. Parkplätze sollen nur mit Reservierung nutzbar sein, ein Besuchslimit wird diskutiert.
Ups, kein Internet! Bitte überprüfen Sie Ihre Internetverbindung

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.