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Marokko verlängert Gesundheitsnotstand bis 31. Dezember

München, 03.12.2021 | 10:18 | rpr

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wurde in Marokko der landesweit geltende Gesundheitsnotstand verlängert. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, soll dieser bis mindestens 31. Dezember dieses Jahres andauern. Auf Basis dessen ist es den marokkanischen Behörden gestattet, kurzfristig Verschärfungen oder Erleichterungen der geltenden Corona-Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus bleibt der Flugverkehr in das Land westlich der Sahara weiterhin eingestellt.


Blick über die Dächer von Marrakesch
In Marokko wurde der Gesundheitsnotstand bis vorerst 31. Dezember verlängert.
Ursprünglich war der Notstand in Marokko bis 30. November anberaumt, im Zuge einer Sitzung des Regierungsrates in der vergangenen Woche in Rabat wurde dieser nun um mindestens einen Monat verlängert. Wie Regierungssprecher Mustapha Baitas in einer Pressekonferenz erläutert, sollen so die Wirksamkeit und Effizienz der Corona-Maßnahmen weiter gewährleistet werden. Der geltende Gesundheitsnotstand gestattet es der Regierung Marokkos, landesweite Maßnahmen – wie etwa eine Ausgangssperre – zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 und seiner Varianten kurzfristig aufzuerlegen, zu verlängern oder aufzuheben.
 
Aktuelle Corona-Bestimmungen
 
Derzeit gilt für einige Präfekturen Marokkos wie etwa Tanger, Casablanca und Marrakesch ein Ein- und Ausreiseverbot. Reisen in und aus diesen Regionen sind demnach nur mittels Sondergenehmigung gestattet. Laut Informationen des Nachrichtenportals Garda wurde das Verbot für Inlandsreisen zwischen den Regionen und Städten jedoch grundsätzlich aufgehoben. Überdies wird in weitreichenden Bereichen des öffentlichen Lebens ein Impfnachweis für den Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen vorausgesetzt. Die Gültigkeit der Grundimmunisierung beläuft sich dabei auf maximal sechs Monate. Wird bis zum Ablauf dieses Zeitraums keine Booster-Impfung verabreicht, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Ausgangsbeschränkungen sind aktuell nicht in Kraft, dennoch gelten für die Gastronomie sowie weitere Freizeiteinrichtungen Kapazitätseinschränkungen.
 
Flugverkehr nach Marokko weiterhin eingestellt
 
Mit Wirkung zum 20. Oktober dieses Jahres wurden alle Direktflüge von Deutschland nach Marokko eingestellt. Wie es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes weiter heißt, sollen diese wie auch sämtliche weitere Flugverbindungen bis vorerst 13. Dezember im Zuge der sich verbreitenden Omikron-Variante nicht mehr aufgenommen werden. Eine touristische Einreise ist demzufolge aktuell nicht möglich, es finden lediglich Sonderflüge zu Ausreisezwecken statt.

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