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Niederlande: Testpflicht bei Einreise aufgehoben

München, 10.06.2021 | 09:30 | rpr

Die Niederlande haben die Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland erleichtert. Wie es auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt, gilt Deutschland mit Wirkung zum 10. Juni aus niederländischer Sicht nicht mehr als Hochrisikogebiet. Damit entfällt bei der Einreise die PCR-Testpflicht.


Niederlande
Die Einreise in die Niederlande aus Deutschland ist seit dem 10. Juni ohne PCR-Test gestattet.
Bislang mussten Reisende aus Deutschland bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorweisen. Mit der Herabstufung vom Hochrisikogebiet der Farb-Kategorie Orange zum einfachen Risikogebiet der Kategorie Gelb wird die Testpflicht nun aufgehoben. Für Grenzpendler und Reisende, die sich weniger als zwölf Stunden in den Niederlanden aufhalten, galten bereits vor dem Inkrafttreten der Lockerungen am 10. Juni erleichterte Einreisebedingungen.
 
Keine Quarantäne bei Rückreise
 
Mit der Lockerung der Einreisebestimmungen treten nun weitere Erleichterungen für einen Urlaub in den Niederlanden in Kraft. Bereits seit Aktualisierung der Corona-Einreiseverordnung für die Rückreise nach Deutschland müssen sich Reisende aus einfachen Risikogebieten, wozu die Niederlande aktuell zählt, nicht mehr in eine zehntägige Quarantäne begeben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis vorliegt. Eine digitale Einreiseanmeldung ist allerdings weiterhin vorzunehmen. Ausgenommen von der Test-, Quarantäne- sowie Anmeldepflicht werden seitens einer Mitteilung der nordrhein-westfälischen Landesregierung Personen, die sich weniger als 24 Stunden in den Niederlanden gemäß des Grenzverkehrs aufgehalten haben, Transitreisende sowie Besucher von Verwandten ersten Grades mit einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden.
 
Landesweite Lockerungen in den Niederlanden
 
Erst mit Wirkung zum 5. Juni traten in den Niederlanden landesweite Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Demzufolge dürfen seit vergangenem Samstag die Innenbereiche gastronomischer Betriebe unter Auflagen wieder Gäste bewirten und auch kulturelle Einrichtungen stehen wieder offen. Darüber hinaus sind in privaten Haushalten Zusammenkünfte von bis zu vier Personen gestattet.

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