Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Niederlande: Testpflicht bei Einreise aufgehoben

München, 10.06.2021 | 09:30 | rpr

Die Niederlande haben die Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland erleichtert. Wie es auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt, gilt Deutschland mit Wirkung zum 10. Juni aus niederländischer Sicht nicht mehr als Hochrisikogebiet. Damit entfällt bei der Einreise die PCR-Testpflicht.


Niederlande
Die Einreise in die Niederlande aus Deutschland ist seit dem 10. Juni ohne PCR-Test gestattet.
Bislang mussten Reisende aus Deutschland bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test bei Einreise vorweisen. Mit der Herabstufung vom Hochrisikogebiet der Farb-Kategorie Orange zum einfachen Risikogebiet der Kategorie Gelb wird die Testpflicht nun aufgehoben. Für Grenzpendler und Reisende, die sich weniger als zwölf Stunden in den Niederlanden aufhalten, galten bereits vor dem Inkrafttreten der Lockerungen am 10. Juni erleichterte Einreisebedingungen.
 
Keine Quarantäne bei Rückreise
 
Mit der Lockerung der Einreisebestimmungen treten nun weitere Erleichterungen für einen Urlaub in den Niederlanden in Kraft. Bereits seit Aktualisierung der Corona-Einreiseverordnung für die Rückreise nach Deutschland müssen sich Reisende aus einfachen Risikogebieten, wozu die Niederlande aktuell zählt, nicht mehr in eine zehntägige Quarantäne begeben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Impf-, Genesungs- oder negativer Testnachweis vorliegt. Eine digitale Einreiseanmeldung ist allerdings weiterhin vorzunehmen. Ausgenommen von der Test-, Quarantäne- sowie Anmeldepflicht werden seitens einer Mitteilung der nordrhein-westfälischen Landesregierung Personen, die sich weniger als 24 Stunden in den Niederlanden gemäß des Grenzverkehrs aufgehalten haben, Transitreisende sowie Besucher von Verwandten ersten Grades mit einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden.
 
Landesweite Lockerungen in den Niederlanden
 
Erst mit Wirkung zum 5. Juni traten in den Niederlanden landesweite Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Demzufolge dürfen seit vergangenem Samstag die Innenbereiche gastronomischer Betriebe unter Auflagen wieder Gäste bewirten und auch kulturelle Einrichtungen stehen wieder offen. Darüber hinaus sind in privaten Haushalten Zusammenkünfte von bis zu vier Personen gestattet.

Weitere Nachrichten über Reisen

Streik_frau
24.03.2023

Deutschland: Bundesweiter Streik mit massiven Verkehrseinschränkungen

In Deutschland streiken am 27. März die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen und das Bahnpersonal. Der Verkehr wird in allen Bereichen eingeschränkt.
Streik Anzeigetafel Cancelled
24.03.2023

Generalstreik in Frankreich wird fortgesetzt

Im März gehen die Generalstreiks in Frankreich weiter. Fast alle Branchen sind betroffen, wobei die Streiks bei der Bahn und an den Flughäfen die Reisenden besonders hart treffen.
Achterbahn in einem Freizeitpark
23.03.2023

Freizeitparks im Sommer 2023: Neue Highlights vorgestellt

Sommerzeit ist Achterbahnzeit. In den nächsten Tagen öffnen die deutschen Freizeitparks wieder ihre Tore und halten spannende Neuheiten für Groß und Klein bereit.
Finnland_Nordlichter_Polarlicht
21.03.2023

World Happiness Report 2023: Glück auf, Finnland!

Der jährliche Weltglücksbericht zeigt, wie hoch die Lebenszufriedenheit in 137 untersuchten Ländern ist. Die nordischen Länder kämpfen erneut um die Spitzenplätze.
Reisepass auf einer Landkarte des Vereinigten Königreichs von Großbritannien
21.03.2023

Großbritannien: Einreise demnächst nur noch mit Genehmigung

Ab Februar 2024 müssen EU-Reisende ein elektronisches Einreiseformular beantragen, um die Grenze Großbritanniens passieren zu dürfen. Die Bearbeitung soll bis zu 72 Stunden dauern.

CHECK24 Hotelkategorie auf Basis von Veranstalterdaten. Die Landeskategorie des Hotels kann abweichen.

Dies ist die offizielle Sternebewertung, die der Unterkunft von der Hotelstars Union, einer unabhängigen Institution, verliehen wurde. Die Unterkunft wird mit den branchenüblichen Standards verglichen und in Bezug auf den Preis, die Ausstattung und die angebotenen Services bewertet.
Diese Sternebewertung basiert auf Veranstalterdaten oder anderen offiziellen Quellen. Sie wird für gewöhnlich von einer Hotelbewertungsorganisation oder einem anderen Dritten festgelegt.
Dies ist eine Bewertung, die vom Reiseveranstalter oder anderen Quellen zur Verfügung gestellt wird. Sie basiert z.B. auf Standards bezüglich Preis, der Ausstattung und angebotenen Services.