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Trotzdem fortfahren

Niederlande: Corona-Lockerungen verschoben

Die Niederlande haben ihre nächsten Lockerungsschritte der Corona-Maßnahmen verschoben. Aufgrund des Infektionsgeschehens und der noch immer hohen Auslastung der Krankenhäuser können die geplanten Öffnungsschritte zum 11. Mai 2021 nicht erfolgen. Auch die internationalen Reisebeschränkungen werden aufrechterhalten.
Die niederländische Regierung sieht für den Weg aus dem Lockdown einen Fünf-Stufen-Plan vor. Geplant war mit dem zweiten Schritt die Wiedereröffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen ab dem 11. Mai 2021. So sollten unter anderem Museen, Zoos und Fitnessstudios wieder Besucher empfangen dürfen. Bis mindestens zum 18. Mai 2021 bleiben diese jedoch nun geschlossen.
 
Geltende Corona-Maßnahmen in den Niederlanden

Derzeit sind in den Niederlanden Einzelhandelsgeschäfte unter strenger Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln von 6 bis 22 Uhr geöffnet. Außerdem dürfen Gastronomiebetriebe in der Zeit von 12 bis 18 Uhr Gäste in ihren Außenbereichen bewirten. Im Privaten ist es Haushalten erlaubt, bis zu zwei Gäste zu empfangen und pro Tag einen weiteren Hausstand zu besuchen. Für den Aufenthalt in öffentlichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung als Pflicht.
 
Reiseeinschränkungen bleiben bestehen

Die internationalen Reiseeinschränkungen bleiben darüber hinaus ebenfalls bestehen. Deutschland gilt aus Sicht der Niederlande als Risikogebiet. Einreisende müssen sich somit nach Ankunft in Deutschlands westlichem Nachbarland für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne begeben. Bei der Einreise muss zudem ein negatives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Dies gilt sowohl für Flugreisende als auch für Personen, die per Bus, Schiff oder Zug weiter als 30 Kilometer in das niederländische Inland reisen. Durch das Robert Koch-Institut werden die Niederlande inklusive der autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande seit dem 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen. Seitens des Auswärtige Amtes besteht eine Reisewarnung.