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Niederlande lockern weitere Corona-Maßnahmen

München, 04.06.2021 | 09:06 | rpr

In den Niederlanden treten weitere Lockerungen der landesweit geltenden Corona-Maßnahmen in Kraft. Wie das internationale Nachrichtenportal Garda berichtet, dürfen ab dem 5. Juni die Innenbereiche gastronomischer Betriebe wie auch zahlreiche kulturelle Einrichtungen unter Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus werden in privaten Haushalten Zusammenkünfte von bis zu vier Personen gestattet.


Niederlande
In den Niederlanden werden ab dem 5. Juni weitere Corona-Maßnahmen gelockert.
Bereits seit Ende April verfolgen die Niederlande einen stufenweisen Öffnungsplan der Corona-Maßnahmen. Mit Wirkung zum 5. Juni treten nun weitere Öffnungsschritte in zahlreichen landesweiten Sektoren in Kraft. So darf die Gastronomie ihre Innenbereiche wieder öffnen und bis spätestens 22 Uhr Gäste bewirten. Auch kulturelle Einrichtungen profitieren von den ab Samstag eintretenden Lockerungen – Museen, Theater und Kinos dürfen dann wieder Besucher empfangen. Darüber hinaus sind in privaten Haushalten statt der aktuell geltenden zwei Personen künftig wieder Zusammenkünfte von bis zu vier Personen gestattet.
 
Einreisebestimmungen für die Niederlande
 
Trotz schrittweiser Lockerungen der landesweiten Corona-Beschränkungen wurden mit Wirkung zum 1. Juni die Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland in die Niederlande verschärft. Demnach müssen neben Flug-, Bahn- und Busreisenden nun auch Autofahrer bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten Corona-Test vorweisen. Akzeptiert werden hierbei PCR-, LAMP-, mPOCT- und TMA-Tests. Ausgenommen von der Testpflicht sind Grenzpendler und Transitreisende.
 
Niederlande aktuell Risikogebiet
 
Rund zwei Monate lang wurden die Niederlande seitens des Robert Koch-Instituts als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Seit dem 30. Mai hält Deutschlands westliches Nachbarland allerdings wieder den Status als Risikogebiet inne. Mit dieser Herabstufung entfällt für Rückreisende nach Deutschland die Quarantänepflicht, insofern diese ein negatives Corona-Testergebnis, alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis bei Einreise vorweisen können.

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