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Niederlande: Lockerungen in der Gastronomie ab 19. Mai

München, 18.05.2021 | 11:53 | soe

Die Niederlande führen die bereits angekündigten Lockerungen ab dem 19. Mai durch. Mehrere Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen, außerdem sind in der Gastronomie längere Öffnungszeiten erlaubt. Die Öffnungsschritte sollten ursprünglich bereits ab dem 11. Mai in Kraft treten, wurden aufgrund zu hoher Infektionszahlen jedoch um eine Woche verschoben.


Amsterdam Kanalbrücke
Die Niederlande führen zum 19. Mai weitere Lockerungen ein, unter anderem in der Gastronomie.
Ab morgen ist Restaurants und Cafés in den Niederlanden wieder gestattet, ihre Außenbereiche von 6 bis 20 Uhr zu bewirten. Damit verlängern sich die bislang erlaubten Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr erheblich. Zudem dürfen Vergnügungsparks, Zoologische Gärten, Fitnessstudios und Musikschulen wieder den Betrieb aufnehmen. Weiterhin geschlossen bleiben vorerst jedoch Museen, Kinos und Theater.
 
Öffnungen um eine Woche verschoben
 
Eigentlich hätten die Lockerungen bereits am 11. Mai in Kraft treten sollen. Am 6. Mai gaben die Behörden jedoch bekannt, dass die nächste Öffnungsstufe des fünfphasigen Plans nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann. Die Corona-Infektionszahlen in den Niederlanden wurden ebenso wie die Auslastung der Krankenhäuser noch als zu hoch eingeschätzt. Auch jetzt liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert landesweit noch bei 223 und damit deutlich höher als beispielsweise in Deutschland (aktuell 79,5). Dennoch hält der niederländische Gesundheitsminister Hugo de Jonge den kommenden Öffnungsschritt für verantwortbar.
 
Einreise in die Niederlande
 
Deutschland zählt aus niederländischer Sicht zu den Corona-Risikogebieten. Deshalb sollen sich Einreisende nach Angaben des Auswärtigen Amtes in den Niederlanden dringend für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, diese kann auch in Ferienunterkünften verbracht werden. Darüber hinaus wird von allen Flugreisenden ab einem Alter von 13 Jahren bereits beim Check-in ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest verlangt. Dieser Nachweispflicht unterliegen auch Einreisende per Zug, Bus oder Schiff, wenn sie sich weiter als 30 Kilometer ins Inland begeben.

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