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Niederlande verlangen PCR-Test von Flugreisenden

München, 28.12.2020 | 15:58 | soe

Die Niederlande fordern von Flugreisenden aus Deutschland ab dem 29. Dezember einen negativen Corona-Test. Dieser wird bereits beim Check-in verlangt. Auch Reisende mit dem Bus, der Bahn sowie mit dem Schiff müssen einen entsprechenden Testbescheid vorlegen, sofern sie sich mehr als 30 Kilometer ins niederländische Inland begeben.


Niederlande
Die Niederlande fordern ab dem 29. Dezember von allen Flugreisenden aus Deutschland einen negativen PCR-Test.
Anerkannt wird ausschließlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Nach der Ankunft in den Niederlanden sind die Reisenden dringend dazu aufgerufen, eine zehntägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Diese wird durch den negativen Corona-Test nicht ersetzt. Zudem wird von allen per Flugzeug einreisenden Personen, unabhängig vom Herkunftsland, ein ausgefülltes Gesundheitsformular verlangt.
 
Niederlande sind Risikogebiet
 
Die Niederlande gelten aus deutscher Sicht als Corona-Risikogebiet, das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen. Im gesamten Land liegen die Infektionszahlen deutlich über dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, auch die karibischen Überseegebiete sind stark betroffen. Es finden jedoch keine Grenzkontrollen zwischen Deutschland und den Niederlanden statt.
 
Harter Lockdown bis Mitte Januar
 
Die Niederlande befinden sich seit zwei Wochen erneut in einem harten Lockdown, der noch mindestens bis zum 19. Januar 2021 andauern soll. Geschäfte haben, mit Ausnahme derjenigen für den täglichen Bedarf, geschlossen. Auch Friseure und Sportstätten sowie Kultureinrichtungen mussten den Betrieb einstellen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und am Flughafen muss eine Maske getragen werden, außerdem gilt überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Zwischen 20 und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden, Coffeeshops müssen in dieser Zeit schließen. Außerhalb der Haushalte dürfen sich höchstens vier Personen unterschiedlicher Haushalte zusammenfinden, ausgenommen sind Kinder unter 13 Jahren. Urlaube und Familienbesuche gelten in den Augen der Behörden nicht als triftige Reisegründe.

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