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Niederlande und Tschechien verkürzen Impfpass-Gültigkeit

München, 10.12.2021 | 10:01 | soe

Immer mehr europäische Länder führen Begrenzungen der Gültigkeit von Corona-Impfnachweisen ein. So will Tschechien das Zertifikat nur noch neun Monate nach Erhalt der letzten Impfdosis, die für den vollständigen Schutz nötig ist, gelten lassen. Auch die Niederlande ergreifen entsprechende Maßnahmen und wollen den Impfausweis ab Februar 2022 nur noch für Reisende anerkennen, wenn sie vor Fristablauf eine Auffrischungsimpfung nachweisen können.


Hand hält Impfdosis mit Impfpass im Hintergrund
In Tschechien und den Niederlanden wird die Gültigkeit des Corona-Impfnachweises ohne Booster bald verkürzt.
Zum 1. Januar 2022 will Tschechien die Neun-Monats-Frist für Impfnachweise einführen, wie das Touristikportal Fvw berichtet. Ab diesem Zeitpunkt werden die Zertifikate, beispielsweise für die Einreise, nur noch anerkannt, wenn zwischen der letzten erhaltenen Impfdosis und dem Prüfzeitpunkt maximal ein Dreivierteljahr vergangen ist. Wie der tschechische geschäftsführende Gesundheitsminister am 9. Dezember bekanntgab, ist danach die Gabe einer Auffrischungsimpfung vor Ablauf der Frist nötig, wenn der Status als vollständig Geimpfter oder Geimpfte beibehalten werden soll. Tschechien erlaubt Einreisenden aus Deutschland den Grenzübertritt ohne PCR-Test, wenn sie einen vollständigen Impfschutz nachweisen können.
 
Niederlande fordern Booster ab Februar 2022
 
Auch in den Niederlanden hat der Impfschutz ohne Auffrischungsimpfung künftig eine kürzere Haltbarkeit. Nach einer Aussage des Gesundheitsministers Hugo de Jonge vom 7. Dezember lässt Deutschlands westliches Nachbarland die internationalen Impfnachweise ab dem 1. Februar 2022 nur noch gelten, wenn diese spätestens neun Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung den Erhalt einer Booster-Impfung belegen. Dies gilt dann auch für Reisende, die in die Niederlande kommen möchten.
 
Staaten folgen Empfehlung der Europäischen Union
 
Tschechien und die Niederlande setzen mit den neuen Regelungen die Empfehlung der EU-Kommission um. Diese strebt eine Auffrischungsimpfung nach neun Monaten für den Erhalt des Geimpft-Status an, schlägt als Startdatum für diese Regelung jedoch bereits den 10. Januar 2022 vor. Noch haben der EU-Rat sowie die Mitgliedsländer der Empfehlung jedoch nicht zugestimmt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach sich allerdings explizit für eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer auf neun Monate aus. Damit sollen die Grenzen innerhalb der EU weiterhin offengehalten werden. Österreich und Montenegro haben eine analoge Regelung bereits umgesetzt, letztgenannter Staat begrenzt die Impfnachweise sogar auf sechs Monate. 

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