Norwegen: Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Norwegen führt Lockerungen für gegen das Coronavirus Geimpfte sowie von ihm Genesene ein. Wie Ministerpräsidentin Erna Solberg am 5. Mai auf einer Pressekonferenz bekanntgab, wird Personen mit einem Schutz gegen Corona nicht länger von nicht notwendigen Reisen im Inland abgeraten. Sie erhalten zudem mehr Freiheiten bei privaten Zusammenkünften. Die Einreise nach Norwegen für Ausländer bleibt vorerst jedoch weiter verboten.
Als vor dem Coronavirus geschützt gelten gemäß den Ausführungen Solbergs nicht nur Personen, die bereits vollständig geimpft sind, sondern auch diejenigen mit erst einer erhaltenen Impfdosis von mehreren benötigten. Allerdings muss diese erste Impfung mindestens drei Wochen zurückliegen. Auch, wer in den letzten sechs Monaten nachweislich an COVID-19 erkrankt und genesen ist, wird von den norwegischen Behörden als geschützt betrachtet. Diesen drei Personengruppen rät die Regierung des Landes nicht mehr von nicht notwendigen Reisen innerhalb Norwegens ab, somit werden beispielsweise Familienbesuche erleichtert.
 
Weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene
 
Neben den freieren Inlandsreisen werden auch die Bedingungen für private Zusammenkünfte für Personen mit Impfschutz oder Antikörpern nach Genesung gelockert. Derzeit dürfen sich in Norwegen maximal fünf nicht in einem Haushalt lebende Personen treffen, künftig zählen die als geschützt geltenden Teilnehmer dabei nicht mehr mit. Wie das Nachrichtenportal Garda berichtet, treten ab dem 6. Mai zudem in der norwegischen Hauptstadt Oslo Lockerungen für alle Bewohner in Kraft. So dürfen nicht lebensnotwendige Geschäfte wieder öffnen und in Schulen sowie Kitas mehr Kinder betreut werden. Wie die norwegische Tageszeitung Verdens Gang berichtet, stellte Ministerpräsidentin Solberg bei einem weiterhin abnehmenden Infektionsgeschehen weitere Lockerungen für Ende Mai in Aussicht.
 
Einreise nach Norwegen
 
Norwegen hält seine Grenzen laut Auswärtigem Amt weiterhin geschlossen und gestattet nur Personen mit einem festen Wohnsitz im Land die Einreise. Dieser Wohnsitz muss durch einen Registereintrag nachgewiesen werden. Die wenigen Ausnahmeregeln erlauben lediglich Besuche engster Angehöriger von in Norwegen lebenden Personen, beispielsweise durch minderjährige Kinder oder Ehegatten. Erfolgt die Einreise oder Rückkehr nach Norwegen nach einem nicht dringend notwendigen Auslandsaufenthalt, greift eine Quarantänepflicht in einem dafür zertifizierten Hotel. Aus deutscher Sicht gelten derzeit die vier norwegischen Provinzen Oslo, Viken, Rogaland und Agder als Corona-Risikogebiete.