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Norwegen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen

München, 15.12.2021 | 10:01 | twi

Angesichts der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus hat Norwegen strengere Infektionsschutzmaßnahmen angekündigt, die in der Nacht zum 15. Dezember in Kraft getreten sind. Demnach darf in der Gastronomie kein Alkohol mehr verkauft werden und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer sind dazu angehalten, von zuhause aus zu arbeiten. Die Maßnahmen wurden für vier Wochen festgeschrieben und gelten somit auch an den Weihnachtsfeiertagen.


Norwegen: Lofoten Reine © Volkmann
Norwegen hat seine Maßnahmen zum Infektionsschutz mit Wirkung zum 15. Dezember verschärft.
Die strengeren Maßnahmen folgen auf Warnungen vor einer dramatischen Omikron-Lage mit vielen Infizierten in Krankenhäusern, die das nationale Gesundheitsinstitut FHI Anfang der Woche ausgesprochen hatte. Demnach würde die hochinfektiöse Variante für einen enormen Anstieg der Corona-Zahlen sorgen, bereits jetzt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei fast 622. Neben dem Alkoholverbot für Restaurants, Bars, Clubs und Hotels sowie der Homeoffice-Empfehlung wurden die Social-Distancing-Maßnahmen in Schulen verschärft und Universitäten sowie Berufsschulen müssen auf Online-Unterricht umstellen. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen, in denen kein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. In Privathaushalten dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Unter Einhaltung von Abstandsregeln sind über Weihnachten und Neujahr maximal 20 Personen bei privaten Zusammenkünften erlaubt. 

Testpflicht auch für geimpfte Reisende

Wer nach Norwegen reisen möchte, muss nach der Einreise unabhängig vom Impfstatus innerhalb von 24 Stunden einen Test auf das Coronavirus durchführen lassen. Zudem ist ein Einreiseformular vorzulegen, das frühestens 72 Stunden vor der Ankunft in Norwegen ausgefüllt werden darf. Bei der Einreise muss zudem das digitale Corona-Zertifikat der Europäischen Union über eine vollständig erfolgte Impfung gegen oder eine Genesung von COVID-19 vorgezeigt werden. Auch Impf- und Genesenennachweise, die von norwegischen oder britischen Behörden ausgestellt wurden, werden akzeptiert. Alternativ zum Nachweis über eine Impfung oder Genesung reicht bei der Einreise aus einem grünen oder orangenen Gebiet des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) auch das negative Ergebnis eines Tests aus, der frühestens 24 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde.

Quarantänepflicht für einige Staaten

Bei der Einreise ohne Impf- oder Genesenenzertifikat aus roten Gebieten des ECDC, zu denen derzeit auch Deutschland gehört, müssen sich Personen in eine zehntägige Quarantäne begeben. Nach frühestens drei Tagen ist es möglich, sich mittels eines negativen PCR-Testergebnisses freizutesten. Bei der Einreise aus Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Simbabwe und Südafrika muss unabhängig von Impfung oder Genesung bereits 24 Stunden vor der Abreise ein Coronatest durchgeführt werden. Zudem wird für alle Einreisenden aus diesen Staaten eine Quarantäne angeordnet. 

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