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Österreich: 2G-Regel ab 8. November bundesweit

München, 02.11.2021 | 10:21 | rpr

Mit einem rasanten Anstieg der Corona-Infektionszahlen hat Österreichs Regierung eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Demzufolge greift spätestens ab dem 8. November die 2G-Regel im Gastronomiesektor, so der Bayerische Rundfunk. Ungeimpfte Personen erhalten demnach trotz Vorlage eines Negativ-Tests keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Cafés, Bars und größeren Veranstaltungen.


Hallstatt, Österreich
Ab dem 8. November greift in Österreich bundesweit die 2G-Regel.
Update vom 08. November, 9:35 Uhr

Nach einem kurzfristigen Beschluss der österreichischen Regierung am vergangenen Freitag wurde mit Wirkung zum 8. November bundesweit die 2G-Regel eingeführt. Demzufolge haben fortan nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zur Gastronomie, zu Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Betrieben körpernaher Dienstleistungen. Bis zum 6. Dezember dieses Jahres soll zunächst eine Übergangsfrist gelten, die es Erstgeimpften gestattet, betroffene Einrichtungen mit zusätzlichem negativen PCR-Test zu betreten. Am Arbeitsplatz behält weiterhin die 3G-Regel Gültigkeit.

Originalmeldung vom 02. Oktober, 10:21 Uhr

Mit der Einführung der 2G-Regel im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich erhöhen zahlreiche Bundesländer der Alpenrepublik den Druck auf nicht gegen das Coronavirus Geimpfte. In insgesamt sechs von neun Bundesländern ist der Zutritt zu Restaurants, Cafés, Bars und Veranstaltungen spätestens ab dem 8. November nur noch mittels Impf- oder Genesungsnachweis möglich. Nachdem bereits die Steiermark, Wien, Tirol, Oberösterreich und Kärnten Pläne zur Einführung dieser Maßnahme verkündet hatten, folgte am vergangenen Sonntag auch Niederösterreich mit einer Ankündigung der Verschärfung. Damit folgen diese Bundesländer einem strikteren Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie als es die österreichische Bundesregierung vorschreibt. Diese sieht eine Einführung der 2G-Regel erst ab einer Bettenbelegung von mehr als 300 Corona-Intensivpatienten inklusive einer Vorlaufzeit von einer Woche vor. Diese Zahl könnte jedoch bald erreicht sein: Mit Stand zum 1. November befinden sich nach Angaben des österreichischen Gesundheitsministeriums landesweit 292 Patienten auf der Intensivstation.
 
Stufenplan in Österreich
 
Bereits seit Mitte September dieses Jahres greift in der Alpenrepublik für die Regelung der Corona-Maßnahmen ein Stufenplan, welcher sich an der Belegung der Intensivbetten orientiert. Aktuell ist Stufe 1 in Kraft, welche ab einer Bettenbelegung von 200 Corona-Patienten gilt. Hierbei wird der Zugang zu Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben mittels 3G-Nachweis geregelt. Darüber hinaus muss unter anderem in Geschäften des täglichen Bedarfs, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Seilbahnen eine FFP2-Maske getragen werden; für Geimpfte und Genesene entfällt diese Pflicht in Museen und im restlichen Handel. Ab einer Zahl von mehr als 300 Corona-Intensivpatienten greift Stufe 2 des Plans: Ab dann tritt die 2G-Regel unter anderem in der Nachtgastronomie, wie etwa im Aprés Ski, in Kraft. Ab einer Belegung von 400 Corona-Intensivpatienten gilt Stufe 4: In Bereichen, in welchen die 3G-Regel zulässig ist, wird ein Antigentest für Ungeimpfte nicht mehr anerkannt. Ab einer Bettenbelegung von mehr als 500 Patienten auf der Intensivstation dürfen Ungeimpfte ihre Wohnungen nur noch aus triftigem Grund verlassen.
 
Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz
 
Aufgrund des Anstiegs der Corona-Fallzahlen wurde am 1. November für Arbeitnehmer die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Diese sind demnach dazu verpflichtet, einen Impf-, Genesungs- oder negativen Testnachweis vorzulegen. Ab dem 15. November soll für Ungeimpfte nur noch ein PCR-Test anerkannt werden. Im Gegenzug entfällt jedoch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Mit Einführung der 3G-Regel soll vor allem die stagnierende Impfkampagne im Land wieder Aufschwung erhalten. Wie die Tagesschau berichtet, gelten in Österreich aktuell knapp 63 Prozent der Bevölkerung als vollständig gegen das Coronavirus geimpft.

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