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Corona: Österreich verschärft Einreise-Quarantäne

München, 03.02.2021 | 08:23 | soe

Österreich führt erneut schärfere Einreisebestimmungen ein. Künftig wird von allen Einreisenden, mit wenigen Ausnahmen, ein negativer Corona-Test verlangt. Außerdem ist es fortan nicht mehr möglich, die verpflichtende Quarantäne durch einen weiteren negativen Test schon nach fünf Tagen vorzeitig zu beenden.


Hallstatt, Österreich
Österreich erschwert die Einreise durch eine erweiterte Test- und Quarantänepflicht.
Grund für die strengeren Regeln ist die Sorge der österreichischen Behörden, vermehrt Fälle von Corona-Mutationen aus dem Ausland einzuschleppen. Deshalb müssen die meisten Einreisenden nun zusätzlich zur elektronischen Einreiseanmeldung auch einen negativen Corona-Test mit sich führen. Dieser befreit jedoch nicht von der bereits jetzt geltenden Quarantänepflicht von zehn Tagen, die weiterhin eingehalten werden muss. Auch hier tritt eine Verschärfung in Kraft: Das Freitesten nach fünf Tagen ist nicht mehr möglich. Für Pendler gilt eine Sonderregelung; sie müssen den negativen Corona-Test nicht bei jedem Grenzübertritt, sondern nur einmal pro Woche vorlegen. Die elektronische Registrierungspflicht findet nun jedoch auch für Grenzpendler Anwendung.
 
Verstärkte Kontrollen vorgesehen
 
Die touristische Einreise nach Österreich ist nicht offiziell verboten, jedoch sollen Urlauber aus dem Ausland momentan möglichst davon abgehalten werden, anzureisen. So ist in der Alpenrepublik die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Besonders in den Skigebieten werden die Kontrollen nun verschärft. Darüber hinaus erhöht sich das Bußgeld für Verstöße gegen die Hygienevorgaben auf 90 Euro, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten oder keine FFP2-Maske getragen wird.
 
Maßnahmen des Lockdowns gelockert
 
Für Österreicher treten hingegen mehrere Erleichterungen in Kraft. Ab dem 8. Februar dürfen alle Geschäfte im Land unter Auflagen wieder öffnen, Schulen nehmen in einem Schichtsystem den Präsenzunterricht wieder auf. Darüber hinaus werden die bislang rund um die Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen auf die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschränkt.

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