Österreich lockert Corona-Maßnahmen zum 10. Juni

Österreich hat zum 10. Juni 2021 Lockerungen einiger Corona-Maßnahmen in der Gastronomie, dem Handel und für Veranstaltungen eingeführt. So dürfen unter anderem Restaurants und Cafés länger öffnen. Zudem entfällt die Maskenpflicht im Freien. Dies berichtet das internationale Informationsportal Garda.
Künftig ist es Gastronomiebetrieben in Österreich gestattet, zwei Stunden länger Gäste zu bewirten, die Schließzeit wurde auf Mitternacht verschoben. Pro Tisch dürfen in Innenräumen acht Personen Platz nehmen, in Außenbereichen maximal 16. Betreuungspflichtige Kinder sind hierbei nicht eingerechnet. Als Zutrittsvoraussetzung zu Restaurants und Cafés gilt auch weiterhin der Nachweis eines Tests, einer Impfung oder des Status als Genesener (3-G-Regel). In den Bereichen Handel, Sport und Museen wurde weiterhin die vorgeschriebene Quadratmeterzahl pro Kunde verändert. War bisher eine Person pro 20 Quadratmeter zulässig, ist nun ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt. Grundsätzlich wurde außerdem das Abstandsgebot von zwei Metern auf einen Meter verringert. Auch die Maskenpflicht im Freien entfällt. In geschlossenen, öffentlichen Räumen muss jedoch auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
 
Mehr Teilnehmer bei Veranstaltungen
 
Darüber hinaus hat die österreichische Regierung die maximale Teilnehmerzahl für Indoor- und Outdoorveranstaltungen angehoben. Die Obergrenze für Events ohne Sitzplatzvergabe liegt nun bei 50, vor dem 10. Juni 2021 waren nur zehn Personen zugelassen. Ab einer Teilnehmerzahl von 51 müssen Sitzplätze zugewiesen werden. Die Höchstgrenze liegt hierbei bei 75% der maximalen Kapazität, jedoch im Innenbereich bei nicht mehr als 1.500 Personen, im Außenbereich bei bis zu 3.000 Menschen.
 
Weitere Lockerungen ab 1. Juli 2021
 
Wie aus Informationen des Sozialministeriums Österreichs hervorgeht, plant die Regierung zum 1. Juli 2021 weitere Lockerungen. Dann ist für die Gastronomie die Aufhebung der Sperrstunde, der Abstandsregeln und der Beschränkung der Gästezahl am Tisch vorgesehen. Außerdem soll es keine Quadratmeterbeschränkungen für den Handel und Dienstleistungen sowie Museen und auf Sportanlagen mehr geben. Auch der Entfall der Obergrenze für die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen sowie die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen sind für den 1. Juli 2021 geplant.