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Österreich: Neue Corona-Lockerungen und Einschränkungen

München, 23.07.2021 | 10:24 | lvo

In Österreich sind zeitgleich Lockerungen und Verschärfungen der geltenden Corona-Bestimmungen in Kraft getreten. Wie das Reisenachrichtenportal A3M am Donnerstag meldete, hat die österreichische Regierung am 22. Juli mehrere Neuerungen auf den Weg gebracht. Unter anderem entfällt die Maskenpflicht landesweit außer in Wien. Zudem gelten erleichterte Einreisebestimmungen nun auch für einfach Geimpfte. Neu sind hingegen verpflichtende Testnachweise in Unterkünften, Nachtclubs und der Gastronomie.


Wien
In Österreich traten am 22. Juli sowohl Corona-Lockerungen als auch Einschränkungen in Kraft.
Bei der Einreise von Deutschland nach Österreich muss bislang ein negativer Testbescheid erbracht werden. Alternativ ist für Geimpfte und Genesene auch ein entsprechender Nachweis genügend. Neu von der Testpflicht bei Einreise ausgenommen sind zudem einmalig Geimpfte, deren Erstimpfung 22 Tage vor der Ankunft verabreicht wurde.

Maskenpflicht entfällt

Am Donnerstag trat mit dem Entfall der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske eine weitere Lockerung in Österreich in Kraft. Diese muss nun landesweit im Handel sowie in Freizeiteinrichtungen nicht mehr getragen werden. In Geschäften des täglichen Bedarfs wie Apotheken und Supermärkten bleibt sie jedoch bestehen.  Zudem geht die Hauptstadt Wien einen Sonderweg: Hier bleibt die Maskenpflicht generell in Kraft.

Weitere Neuerungen in Österreich

Die Gastronomie in der Alpenrepublik ist nur für Getestete, Geimpfte und Genesene geöffnet. Die Registrierungspflicht bleibt dabei bestehen. Neu ist hingegen, dass gastronomische Betriebe nicht mehr mit einer maximalen Auslastung von 75 Prozent arbeiten müssen. Auch in Beherbergungsbetrieben muss ein Nachweis über einen Negativtest, eine Impfung oder Genesung erbracht werden. Eingeschränkt wird zudem der Zutritt zu Nachtclubs und Diskotheken: Dieser erfolgt ab sofort nur noch mit einem gültigem Impfnachweis oder mit einem negativen PCR-Testergebnis, das höchsten 72 Stunden alt ist.

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