Österreich streicht Maskenpflicht in Geschäften

Österreich schaltet bei der Maskenpflicht wieder einen Gang zurück: Erst zum 24. März war die Vorgabe zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes aufgrund hoher Infektionszahlen wiedereingeführt worden, nun gibt es bereits erste Lockerungen. Im Einzelhandel und in kulturellen Betrieben muss der Mund-Nase-Schutz nicht mehr getragen werden. Wer Lebensmittelgeschäfte sowie öffentliche Verkehrsmittel betritt, muss die Maske jedoch nach wie vor aufsetzen.
Es ist erst knapp einen Monat her, dass Österreich zur Eindämmung der steigenden Corona-Infektionszahlen wieder eine generelle Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen erließ, doch augenscheinlich hat sich die Maßnahme bereits bewährt. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz der Alpenrepublik am 19. März noch 3.490,1 betragen hatte, sank sie seither deutlich ab und liegt mit Stand zum 19. April 2022 bei 728,0. Nach Aussage von Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch sei deshalb nun „der richtige Zeitpunkt für Erleichterungen“ gekommen.
 
Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin
 
Um den Erfolg nicht zu gefährden, wird die Pflicht zum Anlegen des Mund-Nase-Schutzes jedoch nicht gleich gänzlich wieder gestrichen. So müssen die Masken in Österreich in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Pflege- und Gesundheitseinrichtungen weiterhin getragen werden. Zulässig sind dabei Schutzmasken nach FFP2-Standard. Eine weitere Erleichterung gibt es jedoch für Clubs, Bars und Großveranstaltungen: Sie dürfen ihre Gäste wieder ohne 3G-Regel einlassen.
 
Lockerungen in Wien
 
In der Hauptstadt Wien wurden bislang noch strengere Zugangsbeschränkungen angewendet als im Rest Österreichs. Seit Ostersamstag gelten nun allerdings auch diese als gelockert. In der Gastronomie entfällt somit die 2G-Regel, welche bisher nur Geimpften und Genesenen den Zutritt erlaubte. Außerdem wird die Maskenpflicht an die bundesweit gelockerten Regeln angeglichen. Beachten sollten Besucher und Besucherinnen Wiens jedoch, dass die Gültigkeit von PCR-Tests dort nur 48 Stunden und nicht wie im Rest des Landes 72 Stunden beträgt. Die Tests werden beispielsweise unabhängig vom Impfstatus benötigt, um Besuche in Pflegeheimen oder Krankenhäusern durchzuführen.