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Österreich verlängert Lockdown bis 7. Februar

München, 18.01.2021 | 15:39 | sei

Österreich bleibt für zwei weitere Wochen im harten Lockdown. Den Beschluss verkündete der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz am 17. Januar. Damit bleiben die Beschränkungen in der Alpenrepublik noch mindestens bis zum 7. Februar in Kraft, sie sollten ursprünglich am 25. Januar enden.


Österreich: Tirol
Österreich bleibt noch bis mindestens zum 7. Februar im Lockdown.
Rund eine Woche vor den geplanten Lockerungen steht damit fest, dass diese nicht nur bis Anfang Februar verschoben, sondern sogar noch verschärft werden. Ab dem 25. Januar ist in Österreich in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Außerdem bleiben Läden, die nicht der Versorgung des täglichen Bedarfs dienen, weiterhin geschlossen. Lediglich die Abholung vorab online bestellter Waren ist gestattet. Gänzlich unzugänglich sind nach wie vor Museen, Bibliotheken, Botanische Gärten und Zoos. Hotels dürfen nur Geschäftsreisende beherbergen, nicht jedoch Urlauber. Zudem gilt eine ganztägige Ausgangssperre, die das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu ihnen zählt die Berufsausübung, der Lebensmitteleinkauf, Arztbesuche und Individualsport im Freien.
 
Zehn Tage Quarantäne
 
Die Quarantänepflicht bei der Einreise nach Österreich geht sogar über das aktuell für den Lockdown anberaumte Enddatum hinaus und soll bis zum 31. März 2021 gelten. Wer die österreichische Grenze übertritt, muss sich für zehn Tage isolieren. Bereits vor dem Antritt der Reise ist eine elektronische Einreiseanmeldung auszufüllen und deren Empfangsbestätigung bei der Einreise vorzuzeigen. Im Rahmen der Grenzkontrollen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Aus deutscher Sicht gilt Österreich mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/ der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg als Corona-Risikogebiet. Die in Großbritannien zuerst aufgetretene Mutation des Coronavirus breitet sich in Österreich zunehmend aus.

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