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Österreich verschärft Einreise wegen Omikron

München, 20.12.2021 | 09:22 | rpr

In Österreich wurden aus Sorge über die sich verbreitende Virusmutation Omikron die Einreisebestimmungen verschärft. Wie die Tagesschau unter Berufung auf das österreichische Gesundheitsministerium berichtet, ist die Einreise seit dem 20. Dezember nur noch gemäß eines gültigen 2G-Nachweises gestattet. Im Gegensatz zu Reisenden mit Booster-Impfschutz müssen Doppeltgeimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen.


Hallstatt, Österreich
Seit dem 20. Dezember greift in Österreich für Doppelgeimpfte und Genesene bei Einreise eine PCR-Testpflicht.
Kurz vor den Weihnachtsferien zieht Österreich die Einreiserestriktionen deutlich an. Ab sofort ist die Einreise nur noch dreifachgeimpften Reisenden ohne weitere Nachweispflicht gestattet. Wer doppelgeimpft oder genesen ist, muss seit Montag einen negativen PCR-Test bei Einreise vorlegen. Hierbei besteht alternativ die Möglichkeit, nach Registrierung die Testung nach Einreise nachzuholen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses ist jedoch eine Quarantäne einzuhalten.
 
Einreise für Berufspendler weiterhin mit 3G
 
Ausgenommen von den neuen Verschärfungen bleiben Kinder unter zwölf Jahren, Schwangere sowie Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Auch Pendlerinnen und Pendler dürfen weiterhin per 3G-Nachweis nach Österreich einreisen. Darüber hinaus greift die neue Einreiseregelung ebenfalls nicht für Transitreisende, wie der Nachrichtensender Ntv berichtet.

Aufhebung des Lockdowns für Geimpfte
 
Am 12. Dezember wurde in der Alpenrepublik der drei Wochen anhaltende Lockdown planmäßig beendet. Wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz berichtet, zeigte dieser mit sinkenden Corona-Fallzahlen Wirkung, weshalb das öffentliche Leben schrittweise wieder hochgefahren wurde. Nachdem seit vergangener Woche der Handel und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Museen wieder geöffnet sind, stehen seit dem 17. Dezember gegen Vorlage eines 2G-Nachweises auch Restaurants, Hotels und Sportstätten in allen Bundesländern wieder offen. Für Nichtgeimpfte gilt jedoch weiterhin eine Ausgangsbeschränkung. Demnach dürfen Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, ihre Wohnungen und Häuser weiterhin nur mit triftigem Grund verlassen.

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