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Polen lockert Corona-Maßnahmen

München, 08.06.2021 | 09:16 | cge

Polen geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Deutschlands östliches Nachbarland erlaubt seit dem 6. Juni 2021 wieder Messen und Konferenzen. Auch die gestattete Teilnehmerzahl für Veranstaltungen und die Kapazitätsgrenze für den öffentlichen Nahverkehr wurden erhöht.


Polen: Krakau
Polen lockert einige Corona-Beschränkungen.
Wie aus Informationen auf der Regierungswebsite Polens hervorgeht, dürfen sich künftig wieder Menschen zu Messen und Konferenzen zusammenfinden, wobei die Vorgabe von 15 Quadratmeter pro Person einzuhalten ist. Die maximale Personenzahl für spezielle Veranstaltungen, wie beispielsweise Hochzeiten und Beerdigungen, wurde ebenfalls angehoben. Seit dem vergangenen Wochenende sind unter der Beachtung der bestehenden Hygienerichtlinien nun bis zu 150 Personen in Innen- und Außenbereichen erlaubt. Der öffentliche Personennahverkehr darf seine Fahrzeuge wieder bis zu 75 Prozent auslasten.
 
Weitere Lockerungen in Polen
 
Zudem sind in den vergangenen Tagen weitere Lockerungen erfolgt. So dürfen seit dem 4. Juni 2021 Kulturveranstaltungen, wie Theater und Oper, im Freien organisiert werden. Hierbei können die Plätze bis zu 50 Prozent ausgelastet und mit maximal 250 Teilnehmern besetzt sein. Diese Zahl beinhaltet keine geimpften Personen. Die gleiche Vorgabe gilt seitdem für Konzerte. Bei diesen besteht zudem die Auflage, Mund und Nase zu bedecken und das Essen und Trinken zu unterlassen. Hotels, Restaurants und Einzelhandel sind in Polen derzeit unter Auflagen für Gäste und Kunden geöffnet.
 
Einreise nach Polen
 
Von den Lockerungen unberührt bleiben die derzeitigen Einreisebestimmungen nach Polen. Die Einreise ins Nachbarland ist demnach für deutsche Staatsbürger möglich, jedoch an einige Vorgaben geknüpft. Grundsätzlich besteht bei der Einreise aus einem Land der Europäischen Union eine zehntätige Quarantänepflicht. Durch ein negatives Testergebnis kann diese jedoch frühzeitig beendet werden. Kann wiederum bereits bei der Einreise ein negatives, maximal 48 Stunden altes Corona-Testergebnis vorgelegt werden, besteht keine Pflicht zur Selbstisolation. Anerkannt werden PCR- und Antigentests. Gänzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen sind unter anderem vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Personen und nachweisbar Genesene. Polen gilt laut Einstufung des Robert Koch-Instituts derzeit nicht als Corona-Risikogebiet, durch das Auswärtige Amt besteht somit keine Reiswarnung.

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