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Polen öffnet Hotels und Restaurants ab Mai

München, 28.04.2021 | 14:42 | soe

Polen hat die schrittweise Abschaffung der Corona-Maßnahmen ab der nächsten Woche angekündigt. Vom 4. Mai an soll es Einkaufszentren, Baumärkten und Möbelhäusern wieder erlaubt werden, Kunden zu empfangen. Vier Tage später ist die Öffnung von Hotels vorgesehen, bald darauf sollen Restaurants und Cafés ihre Außenbereiche wieder öffnen dürfen.


Polen: Krakau
Polen will ab Anfang Mai schrittweise die Hotels und Restaurants wieder öffnen.
Wie Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am 28. April in Warschau verkündete, ist eine stufenweise Rücknahme der Corona-Beschränkungen im Land geplant. Seit Anfang April sind die Infektionszahlen in Deutschlands östlichem Nachbarland deutlich gesunken, die Regierung betrachtet die positive Entwicklung als erfolgreichen Bruch der dritten Pandemie-Welle. Ab kommendem Dienstag sollen gleichzeitig mit Shoppingcentern auch kulturelle Einrichtungen wie Museen und Galerien ihre Tore wieder öffnen dürfen, zudem kehren die drei jüngsten Schulklassen zum Präsenzunterricht zurück.
 
Hotels in Polen ab 8. Mai geöffnet
 
Für Beherbergungsbetriebe wurde der Neustart vier Tage später anberaumt: Ab dem 8. Mai dürfen Hotels wieder Gäste beherbergen, ihre Kapazitäten dabei allerdings nur zu höchstens 50 Prozent auslasten. Eine Woche später folgt die Öffnung der Außenbereiche in der Gastronomie, im Freien sollen in Polen dann wieder bis zu 25 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für den 29. Mai wurde die Wiederöffnung der Innenräume von Restaurants und Cafés angekündigt, als Beschränkung gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Auch Hallenbädern ist der Betrieb dann wieder mit Gästezahlbegrenzung gestattet, Fitnessstudios müssen je Gast eine Fläche von 15 Quadratmetern vorweisen.
 
Einreise nach Polen
 
Aus Sicht des Auswärtigen Amtes gilt Polen noch immer als stark von der Pandemie betroffenes Land, es wird als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Wer aus Deutschland nach Polen reist, muss einen negativen, höchstens 48 Stunden alten PCR- oder Antigentest vorweisen oder sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Isolationszeit kann durch einen negativ ausfallenden Corona-Test frühzeitig beendet werden. Für Grenzpendler, Fahrer im Güter- oder Personenverkehr sowie gegen das Coronavirus geimpfte oder von ihm genesene Personen entfällt die Quarantänepflicht auch ohne Vorlage eines Testresultats.

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