Corona Portugal: RKI stuft ganz Portugal als Virusvarianten-Gebiet ein

Am Montagvormittag hat das Robert Koch-Institut die Corona-Einstufung für Portugal aktualisiert. Ab Mittwoch, 27. Januar, gilt das gesamte Land als Virusvarianten-Gebiet. Der Status tritt in Kraft, da sich im Land eine mutierte Variante des Virus SARS-CoV-2 ausbreitet.
Die Neuerung gilt für das gesamte Land, Madeira und die Inselgruppe der Azoren eingeschlossen. Reisende, die aus Portugal zurück nach Deutschland reisen, müssen bereits vor der Abreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. In Deutschland müssen sie anschließend für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Diese darf nur nach Vorlage eines zweiten negativen Testergebnisses auf fünf Tage verkürzt werden. Dazu darf ab dem fünften Isolationstag ein weiterer Test durchgeführt werden.

Portugal als erstes Land sowohl Hochinzidenz- als auch Virusvarianten-Gebiet

Durch den Status als Virusvarianten-Gebiet ändert sich für Reiserückkehrer jedoch nichts im Vergleich zur aktuellen Lage, denn Portugal gilt bereits seit Sonntag, 24. Januar, als Hochinzidenzgebiet. Dies hat das Robert Koch-Institut deklariert, da sich die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen über einem Wert von 200 befindet. Sowohl Hochinzidenzgebiete als auch Virusvarianten-Gebiete gelten als sogenannte besondere Risikogebiete. Portugal ist das erste Land weltweit, dass sowohl als Hochinzidenz- als auch als Virusvarianten-Gebiet eingestuft ist. Eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes besteht für Portugal bereits seit dem 8. November 2020 – beziehungsweise für Madeira seit dem 9. Januar 2021.

Aktuelle Corona-Situation in Portugal

Die Einreise nach Portugal ist grundsätzlich ohne Quarantäne oder Vorlage eines Corona-Tests möglich, für die Inselgruppen Madeira und Azoren gelten abweichende Regelungen. Vor der Einreise müssen sich Touristen online registrieren. Im Land selbst herrschen jedoch verschärfte Einschränkungen des alltäglichen Lebens und vor allem beim Reisen. Der Gesundheitsnotstand gilt zunächst bis zum 30. Januar, Portugal befindet sich in einem strengen Lockdown. Dabei darf die Unterkunft nur aus triftigen Gründen verlassen werden, dazu zählen beispielsweise Einkäufe oder Arztbesuche. An Wochenenden besteht zudem ein Verbot des Verlassens des eigenen Landkreises. Geschäfte, Freizeiteinrichtungen und Gastronomie sind geschlossen. Lediglich Liefer- und Abholdienste sind möglich.