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Gerichtsurteil: Keine Quarantäne trotz Reise in Corona-Risikogebiet

München, 23.11.2020 | 11:15 | lvo

Die nordrhein-westfälische Corona-Einreiseverordnung wurde gekippt, wie es auf der Website des Oberverwaltungsgerichts des Landes heißt. Die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten besteht demnach nicht mehr zwangsläufig. Entscheidend soll der Inzidenzwert im jeweiligen Risikogebiet im Vergleich zum Infektionsrisiko in der Heimat sein.


BGH-Urteil zur Girokontoüberziehung
Ein Gericht in NRW hat die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer gekippt.
Nach der Corona-Verordnung sind Rückkehrer aus den vom Robert Koch-Institut deklarierten Risikogebieten zu einer zehntägigen Quarantäne in Deutschland verpflichtet. Dies hat ein Reisender aus Bielefeld angefochten, der sich auf den spanischen Inseln Ibiza und Teneriffa aufgehalten hatte. Ibiza war zu dem Zeitpunkt als Risikogebiet ausgewiesen. Der Klage des Urlaubers wurde nun stattgegeben. In dem Beschluss (Aktenzeichen 13 B 1770/20.NE) heißt es, dass das Land das Infektionsrisiko im Wohnort der Reiserückkehrer nicht berücksichtigt habe. Der Inzidenzwert auf den Balearen lag zum Reisezeitpunkt des Urlaubers deutlich niedriger als der in Bielefeld. Den Kläger zu isolieren, wenn ihn in seiner Heimat ein wesentlich höheres Infektionsrisiko erwartet, ergibt nach Meinung der Richter keinen Sinn.

„Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, erläutert das Gericht. Die Regelung, grundsätzlich alle Risikogebiet-Rückkehrer zur Quarantäne zu verpflichten, sei unverhältnismäßig und rechtswidrig. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. Ob es nun zu einer Anpassung der Länderverordnung kommt oder ob einer solchen Klage auch in anderen Bundesländern stattgegeben würde, ist unklar.

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