Australien: Queensland hebt Quarantäne für Geimpfte auf

Queensland lockert seine Einreisebestimmungen für den internationalen Reiseverkehr. Wie es auf der offiziellen Regierungswebsite des australischen Bundesstaates heißt, entfällt ab dem 22. Januar für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende die 14-tägige Pflichtquarantäne. Dennoch ist die Einreise aus Deutschland weiterhin nur Personen mit Working-Holiday-Visum, anderen Visa-Kategorien sowie Studierenden gestattet, wie Reise vor 9 berichtet.
Ab kommendem Samstag, 1 Uhr, treten im australischen Bundesstaat, welcher auch die Metropole Brisbane einschließt, gelockerte Einreisebestimmungen für internationale Reisende in Kraft. Wie die Premierministerin von Queensland, Annastacia Palaszczuk, verkündete, entfallen ab dann die Quarantäneauflagen für vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte. Wie das Touristikmagazin Reise vor 9 unter Berufung auf den australischen Nachrichtdienst Australianaviation berichtet, sehen die Bestimmungen zur Einreise dennoch die Vorlage eines negativen PCR-Tests vor Abflug vor. Die Probeentnahme hierfür darf nicht älter als 72 Stunden vor Boarding sein. Zudem müssen Reisende nach Ankunft einen weiteren Corona-Test durchführen. Fällt dieser positiv aus, wird eine verpflichtende Isolation anberaumt.
 
Ziel ist Impfquote von 90 Prozent
 
Ursprünglich war eine Erleichterung der Einreisebestimmungen an das Erreichen einer Impfquote von 90 Prozent der Einwohner und Einwohnerinnen des Bundesstaates geknüpft. Dieses Ziel wird bis zum 22. Januar voraussichtlich nicht erreicht, dennoch hält die Regierung an dem Öffnungsplan weiter fest. Mit Stand zum 21. Januar gelten nach Informationen der offiziellen Regierungswebsite von Queensland 89 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Queensland als vollständig geimpft.
 
Aktuelle Bestimmungen in Queensland
 
Die derzeitigen Corona-Maßnahmen in dem nordöstlichen Bundesstaat sehen eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen vor. Im Freien ist der Mund-Nase-Schutz zu tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wie es auf der Regierungswebsite des Bundesstaates heißt, sind darüber hinaus seit dem 17. Dezember 2021 Besuche von gastronomischen Einrichtungen, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Stadien und Festivals an den Nachweis einer vollständigen Impfung geknüpft.